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Rentenpfändung

von Alesig31.03.2010 | 21:10
1093 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann eine Bank, obwohl diese grundbuchmäßig abgesichert ist, von mir eine Rentenabtretung verlangen und falls ich diese nicht erteile, mit Zwangsmaßnahmen drohen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das können Sie nur in den jeweiligen AGBs der Bank erlesen!

2 Antworten

-_-am 31.03.2010 | 21:15
Was eine Bank kann oder nicht, ist leider nicht Gegenstand dieses Forums. Das Forum dient nicht der Klärung von privatrechtlichen Rechtsfragen oder der Schuldnerberatung. Aus meiner Sicht ist die Bank aber in der Vertragsgestaltung hinsichtlich der Absicherung ihrer Forderungen frei. Fragen Sie aber besser einen Rechtsanwalt oder eine Schuldnerberatung.
Bankeram 01.04.2010 | 13:34
Hallo, hinter diese Fragestellung stehen wohl mehrere Gedanken: 1. Grundsätzlich sind Lohn- und Rentenansprüche an eine Bank abtretbar 2. Übersteigen die Renten den unpfändbaren Teil einer Rente nicht, muss die Bank Ihnen diese dennoch auszahlen 3. Ich höre heraus, dass es sich um eine nachträglich geforderte Sicherungsleistung handelt. Dazu hat eine Bank das Recht, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse verschlechtert haben; das steht in den Darlehensverträgen auf der Rückseite 4. Suchen Sie lieber das Gespräch mit der Bank und nehmen Sie eine Vertrauensperson mit, die sich auskennt 5. Bei einem Konfrontationskurs verlieren Sie nur
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