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Experten-Antwort

Rentenpflicht bei Arbeitslosigkeit

von Roland31.01.2020 | 11:39
80 Ansichten
3 Antworten
Ich bin Jahrgang 1958 und würde planmäßig mit 66 in die abzugsfreie Rente gehen. Derzeit bin ich angestellt und es besteht auch derzeit keine Gefahr, dass sich die ändert. Falls dem aber doch so ist, war ich bisher der Meinung, dass ich selbst dann ganz gut abgesichert wäre, weil ich dann zunächst noch die 2 Jahre ALG I beziehen kann und dann erst mit vsl. frühestens 64,5 Jahre in Rente gehen müsse (dann mit nur noch ca. 50 % der Abschläge). Nun habe ich aber gehört, das ich in diesem Fall sofort in Rente gehen müsse und das ALG 1 nicht über die volle Zeit bekommen würde. Stimmt das?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.01.2020 | 12:06

Hallo Roland,

grundsätzlich können Sie 24 Monate Arbeitslosengeld (ALG I) bekommen.

2 Antworten

Karl Dallam 31.01.2020 | 12:00
Nein. ALG 1 ist eine Versicherungsleistung bei der Sie Beiträge entrichtet haben, die Leistung steht Ihnen zu.
Jonnyam 31.01.2020 | 12:57
Oder meinen Sie: Die Zeit des ALG 1-Bezuges von 2 Jahren zählt nicht mehr auf die Wartezeit von 45 Jahren für eine abschlagsfreie Rente vor der Regelaltersgrenze? Das wäre dann richtig. Spielt aber ja keine Rolle mehr, wenn Sie schon die 45 Jahre ohne die mögliche Arbeitslosigkeit haben sollten. Einfach schon einmal vorher klären, ob und ab wann die 45 Jahre Wartezeit vorliegen.
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