Auch bei Dauerrenten wegen Erwerbsminderung sind die Rentenversicherungsträger verpflichtet bzw. berechtigt, von Zeit zu Zeit zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Rente (z. B. Aufnahme einer Beschäftigung und Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen, Besserung bzw. Verschlimmerung des Gesundheitszustandes) weiterhin vorliegen.
Ob und in welchen zeitlichen Abständen diese Überprüfung erfolgt, ist abhängig von den individuellen Verhältnissen im Einzelfall.
Sofern sich bei Ihnen keine Änderungen ergeben haben (Nach Ihren Aussagen hat sich Ihr Gesundheitszustand sogar verschlechtert.), brauchen Sie auch keine Bedenken wegen des weiteren Rentenbezugs zu haben.
Ein kleiner Tipp noch: Ihr Anliegen war bereits mehrfach Thema in diesem Forum. Versuchen Sie doch zusätzlich mal die Suchfunktion, z. B. mit den Stichworten „Nachprüfung, Überprüfung, Dauerrente oder Verlängerung“.