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rentenprüfung

von jürgen.s06.06.2007 | 18:57
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20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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habe mal wieder bedenken das ich meine rente vielleicht nicht mehr bekomme. obwohl sich meine schwer cronischen krankheiten sich nicht mehr bessern. der zustand bleibt laut meinung der ärzte so bestehen..habe seit einigen jahren eine volle eu rente auf unbestimmte dauer. sie wurde das letzte mal im november 06 nachgeprüft mit dem ergebnis weiterhin die rentenzahlung. kann das nun auch sein das ich vielleicht schon nach einem jahr geprüft werde oder alle 2 jahre oder später oder gar nicht mehr bin im 56. lebensjahr. ich mache mir trotzdem große sorgen. aber meine krankheiten sind immer die gleichen mit verschlimmerung.kann mir jemand gezielt antworten mit erfahrung in solchen sachen. danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auch bei Dauerrenten wegen Erwerbsminderung sind die Rentenversicherungsträger verpflichtet bzw. berechtigt, von Zeit zu Zeit zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Rente (z. B. Aufnahme einer Beschäftigung und Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen, Besserung bzw. Verschlimmerung des Gesundheitszustandes) weiterhin vorliegen.

Ob und in welchen zeitlichen Abständen diese Überprüfung erfolgt, ist abhängig von den individuellen Verhältnissen im Einzelfall.

Sofern sich bei Ihnen keine Änderungen ergeben haben (Nach Ihren Aussagen hat sich Ihr Gesundheitszustand sogar verschlechtert.), brauchen Sie auch keine Bedenken wegen des weiteren Rentenbezugs zu haben.

Ein kleiner Tipp noch: Ihr Anliegen war bereits mehrfach Thema in diesem Forum. Versuchen Sie doch zusätzlich mal die Suchfunktion, z. B. mit den Stichworten „Nachprüfung, Überprüfung, Dauerrente oder Verlängerung“.

19 Antworten

?am 06.06.2007 | 20:00
Wer soll Ihnen dazu etwas antworten...?
jürgen.sam 06.06.2007 | 20:41
keine antwort ist auch eine antwort . da brauchten sie dann gar nichts zu sagen. langeweile?
Antoniusam 06.06.2007 | 21:33
Ja, das kann sein ! Auch eine Rente auf Dauer wird nicht garantiert unendlich lange gezahlt. Sobald die Voraussetzungen die zur Bewilligung Ihrer "Dauerrente" geführt haben nicht mehr bestehen, kann man Ihnen Ihre Rente entziehen. Das ist zwar nicht die Antwort die Sie erhofft haben aber nunmal die brutale Wahrheit ! Alles Gute !
jürgen.sam 06.06.2007 | 21:48
das war nicht korrekt meine frage im forum. aber vielleicht finde ich noch jemanden der das gezielt beantworten kann.
Olgaam 06.06.2007 | 22:04
Meine Kristallkugel hat mir soeben folgendes verraten: Solange Sie Ihre Rente zu Recht beziehen, wird man sie Ihnen auch nicht entziehen. Na, sind das gute Nachrichten ?
Wissenderam 07.06.2007 | 09:20
Wenn tatsächlich es so ist, daß eine Besserung ihrer Leiden ausgeschlossen ist, zeigt Ihr Fall exemplarisch die Inkompetenz der Sozialmediziner in Diensten der DRV. Und weil die halt inkompetent sind, werden die auch nicht auf die Idee kommen plötzlich eine Besserung Ihrer Leiden zu diagnostizieren. Können die nämlich wegen ihrer Inkompetenz nicht. Die Ärzte der DRV schreiben eh doch nur ab, was ihnen von den Behandlern mundgerecht serviert wird.
jürgen.sam 06.06.2007 | 22:13
was heißt hier gute nachrichten? meine rente beziehe ich zu recht ansonsten hätte ich ja sonst keine bekommen.
Geileram 07.06.2007 | 05:48
Ich hoffe nur, dass man Ihnen die Rente wieder entzieht, damit Sie wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, arbeiten gehen und nicht mehr so einen Schwachsinn hier rein stellen. Ihr Geiler
Egbertam 07.06.2007 | 14:32
Warum machen Sie sich solch unbegründete Sorgen ? Sie haben eine unbefristete Rente zuerkannt bekommen. Eine „bessere Rente“ gibt es nicht ! Sie bekommen sicherlich in regelmäßigen Abständen einen Selbstauskunftsbogen von der Rentenversicherung zugeschickt. Wenn Sich ihre Krankheiten nicht wesentlich verbessert haben, Sie sich fortlaufend in ärztlicher Behandlung befinden und wenn Sie auch nach wie vor keiner Arbeit nachgehen können, liegen die weiteren Voraussetzungen für die Rentenzahlung vor! Ein guter Rat: Grübeln Sie nicht so viel über über das „Vielleicht, Wenn und Aber“ nach. Versuchen Sie trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkungen ein glückliches Leben zu führen. Jeder Tag ist kostbar; mit oder ohne Rente !!!
lotscheram 07.06.2007 | 12:39
hallo, jürgen.s wenn eine Erwmdrg-Re auf unbestimmte Dauer gewährt wird, dann wird nach 2 Jahren nicht wieder neu untersucht oder geprüft, denn dann hätte man sie ja nur auf 2 Jahre befristet bewilligt. Frühere Renten wurden mit der Aussage ".. längsten bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres" .. bewilligt. Die Gründe für den Ausdruck "..unbefristet.." ohne Zetangabe kann damit zu tun haben, dass zum Zeitpunkt der Bewilligung das Gesetz für die Anhebung des Lebensalters auf 67 Jahre noch nicht verabschiedet war, man deswegen die darauf basierende neue Begrenzung nicht bereits vorgeben konnte. Es hätten ja da auch noch Änderungen vorgenommen werden können. Nach meiner Kenntnis passiert Ihnen mindestens bis zur Vollendung des 65. Lbj. erst mal nichts weiter.
Kritikeram 07.06.2007 | 15:04
Anstatt "Wissender" sollten Sie sich lieber "Besserwisser" oder "Nörgler" nennen. So kommen Sie mir nämlich vor. Ihre Antworten sind größtenteils unqualifiziert und helfen absolut NIEMANDEM !
Antoniusam 07.06.2007 | 14:41
Selbst wenn eine Rente "längstens" bis zum 65. Lebensjahr bewilligt wurde, schließt das eine erneute Überprüfung und vorzeitige Entziehung nicht aus. Darum heißt es ja auch "auf UNBESTIMMTE Dauer" oder "LÄNGSTENS" bis zum 65. Lebensjahr. Ich will zwar niemanden erschrecken aber falsche Hoffnungen erwecken sollte man auch nicht. Und wenn sich am Gesundheitszustand nichts wesentliches geändert hat, verstehe ich die Ängste des Fragestellers nicht.
Michaam 07.06.2007 | 19:07
Es ist nicht ganz richtig, dass man solange Rente bekommt, wie man keiner Arbeit nachgeht. Im Rahmen der Zuverdienstmöglichkeiten, bzw. der zeitlichen Vorgaben darf man arbeiten, ohne den Rentenbezug zu gefähren. Dies sind bei Erwerbsunfähigkeitsrenten, bzw. Erwerbsminderungsrenten wegen voller Erwerbsminderung täglich weniger als 3 Stunden (also unter 15 Std. die Woche) und bis 350,00 Euro monatlich. Bei den (alten) Erwerbsunfähigkeitsrenten (falls diese unbefristet erteilt wurden) reicht das Ausfüllen eines Fragebogens, falls dieser tatsächlich zugesandt wird.
Wissenderam 07.06.2007 | 23:45
Wenn jürghen.s weiß, wie Rentengutachten entstehen und fortgeführt werden, soll ihm das nicht nützen? Bei der m.E. gegebenen geballten Inkompetenz des ärztlichen Dienstes der DRV kann sich ein Rentenempfänger mit unbefristeter Dauer ganz entspannt zurücklehnen. Das EINZIGE, was er nicht machen darf, ist eigenverantwortlich zu versuchen doch noch ins Erwerbsleben zurückzukehren. Wenn er dafür Leistungen von der DRV haben will, werden die all ihre finanziell und dienstrechtlich abhängigen Gutachter nutzen, um das zu verhindern. Vielleicht bin ich deshalb so gegen die von der DRV eingestellt, weil die ungerechtfertigt - und erfolglos, die waren halt dumm - versucht haben mir das nicht zukommen zu lassen, was mir rechtlich zustand. Qualifiziertes Nachdenken könnte Ihr Urteil nachhaltig ändern. Sind Sie dazu in der Lage?
skatam 08.06.2007 | 12:26
?????, wenn sie keine antwort geben können, dann brauchen sie auch nicht zu schreiben. dies ist ein forum, da geht es um die SACHE... redaktion löschen sie ???? grüße skat P.S. antwort auf dein dummes gekritzel letzte woche...
skatam 08.06.2007 | 13:17
jürgen.s, ich bin froh, dass es auch mal andere merken, was ??? und andere Halschuhe von sich geben. ohne antworten oder standdartantworten wie bei Antönchen, grauenfoll... spinnen z.t . mit der radaktion zusammen. es fehlt nur noch der KASPER... ??? schönes wochenende, bin aber auf bereitschaft, ohne zulagen.... skat, der kritische
?-?am 08.06.2007 | 13:07
hallo skat, es ist wieder mal Freitag
?-?am 08.06.2007 | 14:48
skat, in welcher Anstalt sitzen sie ein, wo Patienten Bereitschaft haben. Wahrscheinlich meine sie das Personal, dass sie bewacht
wam 21.10.2010 | 06:51
ist das überhaubt rechtlich das nach einer dauerrente ,diebei mir bis zu 65 lebensjahr geht,ich einer erneuten rentenprüfung unterzogen werde. Ich beziehe die rente seit cq 17 jahren ,erst zeitrente seit 2 jahren dauerrente auf antwort würde ich mich sehr freuen mfg w.s
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