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Experten-Antwort

Rentenpunkte bei ALG 1, Krankheit und wieder ALG 1

von Annegret B.08.08.2020 | 10:09
402 Ansichten
5 Antworten

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Hallo ans Team Vorsorge, ich habe unterschiedliche Auskünfte zu folgender Fragestellung erhalten. Ich, 56 Jahre, mit Anspruch auf 18 Monate ALG 1, war 6 Monate im Bezug von ALG 1. Danach war ich leider 10 Monate erkrankt. Nun schliesst sich wieder ALG 1 für 12 Monate an. Bekomme ich für den gesamten vorgenannten Zeitraum 80 % Rentenpunkte berechnet aus meinem vorherigen Verdienst? Werden die ALG 1 Monate nach der Erkrankung niedriger berechnet als die 6 Monate vor der Erkrankung? Vielen Dank vorab

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.08.2020 | 10:43

Hallo User Annegret B.,

wir schließen uns den Ausführungen den Users Siehe hier an. Bitte wenden Sie sich bzgl. der Bemessungsgrundlagen an die entsprechenden Stellen.

4 Antworten

Siehe hieram 08.08.2020 | 12:35
Das Arbeitslosengeld wird aus 80% Ihres zuvor verdienten Bruttoarbeitsentgelt berechnet. Entsprechend werden Beiträge dafür an die RV bezahlt. Das heißt nicht automatisch, dass daraus dann auch punktgenau 80% Entgeltpunkte (EP) erworben werden. Denn wie auch das Arbeitseinkommen ist die Berechnung der EP immer auch vom Durchschnittsverdienst aller Beschäftigten in dem betroffenen Jahr abhängig. Die EP aus dem ALG I werden also aus dem beitragspflichtig gemeldeten Bruttoarbeitslosengeld berechnet. Auch Krankengeld wird aus 80 % des zuvor bezogenen Einkommens berechnet. Entsprechend werden die EP ebenfalls aus dem von der KK gemeldeten beitragspflichtigem Bruttoentgelt berechnet. Ob in Ihrem Fall die Berechnung des Krankengeldes aufgrund Ihres vorherigen Einkommens oder aufgrund des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes berechnet wurde, können Sie dem Bescheid über Krankengeld entnehmen oder bei der KK nachfragen. Und auch die Beitragszeiten aus dem ALG I nach dem Krankengeld ergeben (wieder) die EP aus dem beitragspflichtig gemeldeten Bruttoeinkommen. Ob dieses niedriger ist als für die ersten 6 Monate, können Sie dem Bescheid über den Anspruch auf ALG I entnehmen. Es ist aber vermutlich gleich hoch, denn der Anspruch wurde aufgrund der Krankheit lediglich unterbrochen, die Berechnung müsste unverändert auf dem zu Beginn des Anspruches zu berücksichtigenden Arbeitseinkommens erfolgen. Im Zweifelsfall fragen Sie bei der Leistungsabteilung Ihrer Arbeitsagentur nach. Und hier noch ein Link zu einer Broschüre der DRV zum Thema Arbeitslosigkeit, in dem Sie vielleicht weitere hilfreiche Informationen finden: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… und auch eine Broschüre zum Thema Erwerbsminderung, denn 10 Monate Krankheit zeugen ja nicht gerade von einer noch völlig intakten Gesundheit... https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Alles Gute!
Annegret B.am 12.08.2020 | 11:18
Vielen Dank. Die Erläuterungen halfen mir weiter. Annegret B
Annegret B.am 12.08.2020 | 11:18
Vielen Dank. Die Erläuterungen halfen mir weiter. Annegret B
Annegret B.am 12.08.2020 | 11:18
Vielen Dank. Die Erläuterungen halfen mir weiter. Annegret B
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