Hallo Heinz,
die Beiträge für die Pflegetätigkeit werden zum Folgemonat des Erreichens der Regelaltersgrenze bei Ihrer Altersrente berücksichtigt.
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze werden Beiträge aus der Pflegetätigkeit nur gezahlt, wenn Sie Ihre Altersrente als Teilrente beziehen. Die Teilrente muss von Ihnen beantragt werden. Die Berücksichtigung der Beiträge erfolgt dann jährlich zum 01.07..
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung