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Experten-Antwort

Rentenpunkte für Pflege

von Heinz25.08.2020 | 17:40
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Hallo in die Runde, ich bin im Februar 19 von der EM-Rente in die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte gewechselt. Da ich seit Oktober 2017 meine Frau Pflege ( Grad2)werden für mich von der Pflegekasse Rentenbeiträge gezahlt. Wann werden diese meiner Rente zugerechnet? jetzt oder erst zur regulären Altersrente??.Reguläre Altersrente beginnt: 2024. Danke fürs Antworten Gruss Heinz

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heinz,

die Beiträge für die Pflegetätigkeit werden zum Folgemonat des Erreichens der Regelaltersgrenze bei Ihrer Altersrente berücksichtigt.

Nach Erreichen der Regelaltersgrenze werden Beiträge aus der Pflegetätigkeit nur gezahlt, wenn Sie Ihre Altersrente als Teilrente beziehen. Die Teilrente muss von Ihnen beantragt werden. Die Berücksichtigung der Beiträge erfolgt dann jährlich zum 01.07..

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Mickam 25.08.2020 | 21:51
Die Altersrente ist mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze durch den Rentenversicherungsträger neu zu berechnen und die zwischenzeitlich erworbenen neuen Anwartschaften sind zu berücksichtigen (§ 66 Absatz 3a SGB VI).
W°lfgangam 25.08.2020 | 21:54
Hallo Heinz, ab Beginn einer Altersrente werden alle hingekommen 'neuen' Werte - sei's aus Minijob /'normaler' Beschäftigung /oder hier: Pflegetätigkeit, nach Erreichen der Regelaltersgrenze in die neue Rente integriert, es erfolgt eine Neuberechnung. Ob damit auch eine Erhöhung der lfd. Renten (diese basiert ja auf der bisherigen EM-Rente, diese ist mit einer Zurechnungszeit versehen) erfolgt, wird sich dann zeigen. Die DRV wird das automatisch mit Erreichen der Regelaltersgrenze ermitteln. Tipp: Sollten Sie die Pflegetätigkeit auch über die Regelaltersgrenze hinaus fortsetzten, informieren Sie sich bitte rd. 3 Monate vorher, wie es mit - auf jeden Fall dann - möglichen Rentenzuwächsen der Altersrente aussieht. Die Infos der Pflegekassen kommen (Rentenzuwachs/weitere Beiträge/nur bei Teilrente) häufig erst ein paar Monate nach Erreichen der Regelaltersgrenze, womit Ihnen ein paar € verloren gehen könnten. Gruß w.
Mondkindam 26.08.2020 | 08:20
Hallo Heinz, in Ergänzung zu Wolfgangs Ausführungen ob es sich tatsächlich auswirkt: Aus den Beiträgen die nach Beginn einer Altersrente gezahlt werden erhöht sich die Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze auf jeden Fall, da hieraus ein Zuschlag errechnet wird und sie nicht in die "normale" Rentenberechnung mit einfliesen.
-am 26.08.2020 | 08:46
Zitat von Mondkind anzeigenausblenden
Hallo Mondkind, das gilt allerdings nicht bei Renten, die aus besitzgeschützten persönlichen Entgeltpunkten gezahlt werden. Der Zuschlag erhöht "nur" die Entgeltpunkte aus der originären Berechnung, nicht die besitzgeschützten persönlichen Entgeltpunkte. Sind die persönlichen Entgeltpunkte aus der originären Berechnung trotz Erhöhung um einen Zuschlag weiterhin niedriger als die besitzgeschützten persönlichen Entgeltpunkte, erhöht sich die Rentenzahlung nicht. Das könnte auch für Heinz zutreffen! Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Heinzam 26.08.2020 | 12:55
Danke für die Antworten. wenn ich es richtig verstanden habe kann ab Ende der Zurechnungszeit ( bei mir 62J + 3Monate)eine geringe erhöhung der Altersrente in betracht kommen. Schönen Tag noch euch. Gruss Heinz
Deutsche Rentenversicherung
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