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Experten-Antwort

Rentenpunkte für Pflege Angehöriger

von Bettina196518.01.2023 | 15:14
298 Ansichten
2 Antworten

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Meine Mutter hat Pflegestufe 2 und bislang hat mein Vater die Pflege meiner Mutter übernommen und erhält dafür auch Pflegegeld. Inzwischen ist aber auch mein Vater durch seine Makuladegeneration so beeinträchtigt, dass ich meine Berufstätigkeit einschränken werde, um vor Ort bei der Pflege mithelfen zu können. Ich werde nur noch 19,25h arbeiten und mind. 10h für die Pflege meiner Mutter einsetzen. Ich weiß, dass man als pflegender Angehöriger Rentenpunkte erhält. Welche Auswirkungen hätte das für das Pflegegeld meines Vaters und wie läuft der Beantragungsprozess?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bettina,

dem umfassenden Beitrag von „Abschläge“ kann ich mich nur anschließen. Ergänzend kann ich hier nur noch auf die Broschüre „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“ verweisen, welche Sie unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rente_fuer_pflegepersonen.pdf?__blob=publicationFile&v=2

herunterladen können. Ein Link auf diese Broschüre befindet sich letztlich auch in der von „Abschläge“ bereits genannten Seite

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Angehoerige-pflegen/angehoerige-pflegen_node.html

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1 Antworten

Abschlägeam 18.01.2023 | 15:47
Hallo Bettina, den Anspruch auf Pflegegeld hat grundsätzlich immer die pflegebedürftige Person. Die das dann 'weitergeben darf an die Person, die pflegt. Die wird dann weder auf Renten noch auf Sozialleistungen bei der 'Pflegeperson' angerechnet. Auch wenn sich zwei Personen die Pflege teilen, erhöht sich dadurch das Pflegegeld nicht. Zur Änderung der Pflegepersonen müssten Sie sich an die zuständige Kranken-/Pflegekasse Ihrer Mutter wenden. Damit Sie selbst Anspruch auf Beiträge zur Rentenversicherung von der Pflegekasse haben, würde es übrigens genügen, wenn Sie bis zu 30h arbeiten und mindestens 10h verteilt auf mindestens zwei Tage pflegen. Wie sich das dann auf Ihre Rente auswirken würde, können Sie dieser Broschüre entnehmen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-… Weiterführende Informationen rund um dieses Thema finden Sie auch hier https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikatione… Es könnte übrigens evtl. sinnvoll sein, wenn auch für Ihren Vater ein Antrag auf auf Feststellung eines Pflegegrades gestellt wird. Denn selbst, wenn ihm nur PG1 bewilligt werden würde, gäbe es dann auch einen 'Entlastungsbetrag' für ihn. Dies sollten Sie/er mit seinen Ärzten mal besprechen oder eine Prüfung selbst bei seiner Krankenkasse veranlassen (gilt immer ab Antragsdatum, also nicht zu lange warten...) Alles Gute!
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