Hallo Bettina,
den Anspruch auf Pflegegeld hat grundsätzlich immer die pflegebedürftige Person. Die das dann 'weitergeben darf an die Person, die pflegt. Die wird dann weder auf Renten noch auf Sozialleistungen bei der 'Pflegeperson' angerechnet.
Auch wenn sich zwei Personen die Pflege teilen, erhöht sich dadurch das Pflegegeld nicht.
Zur Änderung der Pflegepersonen müssten Sie sich an die zuständige Kranken-/Pflegekasse Ihrer Mutter wenden.
Damit Sie selbst Anspruch auf Beiträge zur Rentenversicherung von der Pflegekasse haben, würde es übrigens genügen, wenn Sie bis zu 30h arbeiten und mindestens 10h verteilt auf mindestens zwei Tage pflegen.
Wie sich das dann auf Ihre Rente auswirken würde, können Sie dieser Broschüre entnehmen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-…
Weiterführende Informationen rund um dieses Thema finden Sie auch hier
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikatione…
Es könnte übrigens evtl. sinnvoll sein, wenn auch für Ihren Vater ein Antrag auf auf Feststellung eines Pflegegrades gestellt wird. Denn selbst, wenn ihm nur PG1 bewilligt werden würde, gäbe es dann auch einen 'Entlastungsbetrag' für ihn.
Dies sollten Sie/er mit seinen Ärzten mal besprechen oder eine Prüfung selbst bei seiner Krankenkasse veranlassen (gilt immer ab Antragsdatum, also nicht zu lange warten...)
Alles Gute!