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Experten-Antwort

Rentenpunkte kaufen während eines EM-Rentenbezuges

von Steiner08.08.2022 | 09:51
294 Ansichten
5 Antworten
Hallo liebes Forum, ich bin derzeit in voller EM-Rente. Zunächst befristet bis Mitte 2023. Es heißt ja, dass dieses Jahr das „Kaufen“ von zusätzlichen Entgeldpunkten/Rentenpunkten besonders günstig sein soll, aber bei der Überlegung stellen sich mir viele Fragen. In einer DRV-Broschüre heißt es dazu: „Auch wenn Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, können Sie sich freiwillig versichern. Die Beiträge werden jedoch erst beim nächsten Rentenanspruch berücksichtigt.“ Heißt das, dass wenn ich heute freiwillig einzahlen würde (Rentenpunkte kaufen), ich dann erst bei Erreichen der Altersrente von den zusätzlich erworbenen Rentenpunkten profitieren würde? Oder würde ich sofort mehr Rente erhalten? Außerdem werden zur Berechnung der EM-Rente meine bisher erworbenen Rentenpunkte mit einem sog. Zugangsfaktor abgemindert, was nach meinem Verständnis rund drei Jahre weniger Zurechnungszeit entspricht. Mir ist aber nicht klar, ob dieser Abschlag auch nach Erreichen der Altersrente weiter bestehen bleibt. Falls ja, dann würden ja auch die zusätzlich gekauften Rentenpunkte dauerhaft gemindert werden. Oder ist ein Denkfehler? Gibt es noch weitere Aspekte, die ich in die Waagschale legen sollte? Danke und Gruß Steiner

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.08.2022 | 11:01

Hallo Steiner,

der Verminderungszeitraum ergibt sich in jedem Einzelfall abhängig vom Rentenbeginn und vom Lebensalter der betroffenen Person bei Beginn der Rente. Er ist somit keineswegs willkürlich festgelegt.

4 Antworten

Melliam 08.08.2022 | 10:03
Jetzt wirst du nicht mehr Rente bekommen. Und aller Wahrscheinlichkeit nach bei einer Altersrente auch nicht denn du hast ja schon die geschenkten Punkte durch die Zurechnungszeit. Ich bin mir nicht mal sicher, ob man jetzt überhaupt noch was einfallen könnte, ich glaube "nein", aber da musst du auf die Experten-Antwort warten.
Schadeam 08.08.2022 | 11:17
Die Beiträge werden erst bei Errichen einer Altersrente oder Hinterbliebenenrente berücksichtigt. Wegen der Zurechnungszeit, die Sie als "geschenkte Zeit" in Ihrer Rente bereits haben macht es in aller Regel wenig bis keinen Sinn als EM Rentner freiwillig einzuzahlen. Da nützt es auch nichts dass dieses Jahr die Bewertung gezahlter Beiträge etwas günstiger ist. Genaues kann nur eine Probeberechnung liefern, nach deren Ergebnis Sie wahrscheinlich ziemlich ernüchtert sind.
joergam 08.08.2022 | 18:08
Hallo Steiner, bei der laufenden Rente wegen Erwerbsminderung können die freiwilligen Beiträge nicht mehr berücksichtigt werden, sondern erst bei einer späteren Rente. Das kann die Altersrente sein, kann aber auch eine Erziehungsrente, eine Hinterbliebenenrente oder eine weitere Rente wegen Erwerbsminderung sein (Ihre derzeitige Rente wegen Erwerbsminderung ist ja nur befristet). Das kommt darauf an, ob die Rente wegen Erwerbsminderung vor dem Beginn des Verminderungszeitraums wegfällt. Dann wird der Abschlag nicht in eine spätere Altersrente übernommen. Endet die Rente wegen Erwerbsminderung hingegen erst nach Beginn des Verminderungszeitraums, wird der Abschlag grundsätzlich in die Altersrente übernommen. Zusätzliche (neue) Entgeltpunkte erhalten aber nicht den Abschlag aus der Rente wegen Erwerbsminderung. Für sie wird ein neuer Zugangsfaktor bestimmt. Den Verminderungszeitraum können Sie übrigens der Anlage "persönliche Entgeltpunkte" zu Ihrem Rentenbescheid entnehmen. Wie @Melli und @Schade bereits geschrieben haben, ist ein wichtiger Punkt die Zurechnungszeit. Die Zurechnungszeit in Ihrer Rente wegen Erwerbsminderung wird mit Entgeltpunkten aus dem Durchschnitt Ihres bisherigen Versicherungslebens bewertet (Gesamtleistungsbewertung). Zahlen Sie neben einer Zurechnungszeit freiwillige Beiträge, gehen diese bei der Berechnung einer späteren Rente insoweit ins Leere, als sie den Wert der Zurechnungszeit (später: Anrechnungszeit) nicht übersteigen. Es kann also sein, dass sich niedrige freiwillige Beiträge bei der späteren Altersrente gar nicht rentensteigernd auswirken. Wir empfehlen Ihnen daher, sich individuell beraten und ggf. eine Probeberechnung erstellen zu lassen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Steineram 10.08.2022 | 09:21
Vielen lieben Dank für eure Antworten. Ich versuche das alles zu verstehen, aber wer sich nie um solche Belange gekümmert hat, der tut sich eher schwer. Ich zumindest! Ich habe wegen der sog. Verminderungszeit von 36 KM nachgesehen. Sie beginnt tatsächlich WÄHREND meiner EM-Rente, also Ende diesen Jahres. Somit bleibt mir der Zugangsfaktor in Altersrente also weiter bestehen. Aber wer bestimmt genau diesen Zeitrahmen und würde nicht dann das Ganze einer gewissen Willkür oder dem Zufall unterliegen? Ich hatte ja gar keinen Einfluss darauf. Danke für euere Antworten im Voraus
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