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Experten-Antwort

Rentenpunkte nach Tod von Ex-Mann

von Sophi29.08.2018 | 14:27
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Guten Tag! Ich habe kürzlich erfahren, daß mein Ex-Mann, dem ich nach der Scheidung Rentenpunkte abtreten musste, bereits 2010 verstorben ist. Ich habe mich bei einem Termin mit der Rentenversicherung erkundigt, und mir wurde gesagt, daß mein Ex-Mann selbst keine Rente bezogen hat aber wohl eine neue Ehefrau oder ein Kind. Nun kann ich die Rentenpunkte lt. Aussagen der Mitarbeiterin nicht wieder zurück bekommen. Ich habe zu meinen Ex-Mann nach der Scheidung keinen Kontakt mehr gehabt und konnte somit auch nichts von seinem Tod wissen. Welche Möglichkeiten habe ich, die Rentenpunkte doch noch zurück zu bekommen. Vielen Dank! Sophi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sophi,

wenn der beim Versorgungsausgleich Ausgleichsberechtigte verstirbt und nicht mehr als 36 Monate eine Versichertenrente mit dem Zuschlag aus dem Versorgungsausgleich bezogen hat, wird die Rente des Ausgleichspflichtigen auf Antrag nicht mehr um den Abschlag aus dem Versorgungsausgleich gekürzt (= sogenannte Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person nach § 37 Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG).

Bei den 36 Monaten wird der Bezug von Hinterbliebenenrenten (Witwe, Waisen) nicht berücksichtigt.

Die Anpassung kann aber nicht rückwirkend vorgenommen werden, sondern nur für die Zukunft ab dem Folgemonat der Antragstellung.

Nach Ihren Angaben hat Ihr früherer Ehemann keine Versichertenrente aus dem Versorgungsausgleich bezogen. Daher müssten eigentlich bei Ihnen die Voraussetzungen für die Anpassung und damit für die ungeminderte Rentenzahlung erfüllt sein.

Sie sollten daher einen entsprechenden Antrag stellen.

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