Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Ratlos,
wir können uns den Ausführungen von „Ultra“ nur anschließen. Sofern lediglich ein Rentenbezug von bis zu 36 Monaten vorlag, können Sie mit dem Vordruck R4100 (auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung) die Anpassung des Versorgungsausgleichs beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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