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Experten-Antwort

Rentenpunkte während einer Erwerbsminderung

von Erwerbsminderungsrentner08.03.2016 | 11:49
4844 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Schönen guten Tag, ich beziehe seit 10 Jahren Erwerbsminderung und mein Arzt erlaubt mir bald wieder arbeiten zu gehen, das heißt endlich wieder mehr Kohle ;) Aber wie werden die 10 Jahre Erwerbsminderungsrente für die spätere Altersrente berechnet? Bekomme ich für diese 10 Jahre Ersatzpunkte? Oder gar keine Rentenpunkte?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Erwerbsminderungsrentner,

nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB VI werden Zeiten, in denen Versicherte eine Rente wegen Erwerbsminderung bezogen haben, bei der späteren Altersrente als Anrechnungszeiten berücksichtigt, soweit diese Zeiten als Zurechnungszeit in der bisherigen Rente enthalten waren.

Diese Anrechnungszeiten fließen bei der Berechnung der Altersrente im Rahmen der sogenannten Gesamtleistungsbewertung in die Rentenberechnung mit ein.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

bei der Altersrente wird auch die Anrechnungszeit wegen Rentenbezug mit Entgeltpunkten bewertet, aber nicht aus Beiträgen sondern eben aus der Gesamtleistungsbewertung.

Die Höhe dieser Gesamtleistungsbewertung hängt von gesamten Versicherungsleben ab - sie ist ein Durchschnittswert, der sich nach der Gesamtleistung an Beiträgen im sog. belegungsfähigen Zeitraum richtet. Der belegungsfähige Zeitraum umfasst die Zeit von der Vollendung des 17. Lebensjahres mit zum Monat vor dem (Alters-) Rentenbeginn.

Wie sich dieser Gesamtleistungswert in Geld auswirkt kann daher erst im Leistungsfall bestimmt werden.

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6 Antworten

Rinasam 08.03.2016 | 13:50
Wer 10 Jahre Erwerbsminderungsrente erhält, der hat für dies Zeit auch keine Anrechnungspunkte. Punkte gibt es nur für Beitragzahlungen, und die fehlen ja beim Rentenbezug. Es bleibt bei den Punkten nach der Erwerbsminderungrente, und durch Arbeit und Einzahlungen in die Rentenkasse werden zusätzliche Rentenpunkte erreicht, die dann hinzuaddiert werden.
Sternam 08.03.2016 | 14:54
Hallo Experten, und was heißt das jetzt? Erhält man für die Zeit des Rentenbezugs auch Rentenpunkte/Geld - oder fällt diese Zeit einfach "hinten runter", falls man später wieder arbeiten kann. Danke im Voraus für die Erläuterung. Stern Beispiel: - A arbeitet ab seinem 17. Geburtstag. - Verdienst durchgängig in Höhe des Durchschnittsentgelts > d.h. 1EGP pro Jahr. - Erwerbsunfähig mit 35 > sowohl Beiträge Zeiten als auch Zurechnungszeit wird mit 1EGP pro Jahr bewertet > volle EM-Rente = (12 Jahre * 1EGP/Jahr + 33Jahre * 1EGP/Jahr)* 0,892 * 29,21EUR/EGP = 1.172,48EUR Was ist, wenn diese Person nach 10 Jahren wieder mit Durchschnittsverdienst arbeitet? Mit wie vielen Punkten wird die Zeit des - nicht direkt anschließenden! - Rentenbezug später bewertet? ...oder: Wird sie überhaupt bewertet?
W*lfgangam 08.03.2016 | 19:22
Zitat von Rinas anzeigen
...huih, ein wahrer Auskenner. Verzichten Sie bitte künftig auf das Durchschmökern diverser 'Fachzeitschriften', die stapelweise in verschnupften Wartezimmern von Arztpraxen zum Zeitvertreib angeboten werden ;-) Gruß w.
LSam 08.03.2016 | 20:31
In Ihrem Rentenbescheid gibt es u.a. die Anlage 3 und Anlage 4, aus der die Ermittlung der Leistungswerte. a) aus der Grundbewertung und b) aus der Vergleichsbewertung und letztlich auch die Aussage zum Gesamtleistungswert nachvollzogen werden kann, zumindest rechnerisch dargestellt wird. . Es werden letztlich Entgeltpunkte (EGPT) durch Monate dividiert. . Dabei werden Monate mit Zurechnungszeit, (in Ihrem Fall dürften es die Monate ab Beginn der Erwerbsminderungsrente bis Monat Vollendung des 60. Lebensjahres sein) bei der Ermittlung der Leistungswerte nicht mit einbezogen, trifft auch noch für andere Sachverhalte zu, wodurch der Durchschnitt an EGPT als Monatswert günstiger ausfällt. . Unabhängig davon erhalten Sie aber für alle als Zurechnungszeit ausgewiesenen Monate (Anlage 4, zusätzliche Entgeltpunkte für Monate beitragsfreie, dito Monate beitragsgeminderte Zeiten, deren Bewertungshöhe abhängig ist vom Gesamtleistungswert, wodurch die Summe aller EGPT sich nicht unerheblich erhöht. . Wie bereits durch den/die "Experten/in" ausgeführt wurde, bleibt diese Berechnung auch im späteren Rentenbescheid erhalten. . Zu klären wäre, wie es sich mit der Zeit nach Ablauf der Zurechnungszeit bis Vormonat Altersrentenbeginn verhält? . Damit sich diese Zeit, die ja eigentlich eine beschäftigungslose ist, was ich hier mal unterstelle, ebenfalls nicht nachteilig auf die Ermittlung der Leistungswerte und damit die spätere Altersrente auswirkt, werden auch diese Monate vor der Ermittlung und Berechnung der Leistungswerte als "Zeiten Rentenbezug ohne Zurechnungszeit" herausgelöst, wodurch eine Rentenminderung vermieden wird. . Unabhängig davon kann sich aber aus Anwendung von Rechtsänderungen zum Zeitpunkt der Neuberechnung der Altersrente eine geringere Gesamtsumme an EGPT ergeben. . Ist dies der Fall, bleibt die in der vorangegangenen Rente vorhandene höher Zahl EGPT besitzgeschützt weiterhin gültig.
W*lfgangam 09.03.2016 | 21:23
Zitat von Rinas anzeigen
...huih, ein wahrer Auskenner. Verzichten Sie bitte künftig auf das Durchschmökern diverser 'Fachzeitschriften', die stapelweise in verschnupften Wartezimmern von Arztpraxen zum Zeitvertreib angeboten werden ;-) Der Mann möchte doch wissen, ob er mehr Rente bekommt und das wird außer ein paar "Pfennig"nicht mehr werden.
Mit Verlaub, Rinas, Sie haben in den 3 Sätzen so viel 'Mist' zusammengeschrieben, dass man es nur unter rudimentäres Vomhörensagen in die Kategorie 'Mein Nachbar hat gesagt ...' einordnen kann. Machen Sie sich noch Gedanken zum Thema Wegfall der Rente und bisherige persönliche Entgeltpunkte/Folgerenten. Gehört am Rande noch erwähnt, um die obigen Beiträge zu komplettieren. Ihre Chance jezz ... ;-) Gruß w.
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