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Zur Experten-Antwort springenHallo BrunoM,
ausgehend davon, dass Sie unmittelbar vor Beginn des Bezugs von Arbeitslosengeld I versicherungspflichtig beschäftigt waren, entsteht bei einer Meldung bei der Agentur für Arbeit ohne Anspruch auf Leistungen wegen des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens eine sogenannte Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit.
Damit haben Sie keine Lücke im Versicherungskonto. Für diese Anrechnungszeit erhalten Sie zwar keine Entgeltpunkte, sie wird aber auf die 35-jährige Wartezeit für die Altersrente für langjährig Versicherte angerechnet.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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