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Experten-Antwort

rentenpunkte zurück geben

von albert meier13.09.2015 | 18:47
1509 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe bei meiner Scheidung Rentenpunkte von meiner Ex Frau erhalten die ich nie haben wollte aber das Gericht hat darauf bestanden. Kann ich Ihr diese Punkte auf irgend eine Art und Weise zurück geben?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Albert M.,

Sie haben die Möglichkeit auf einen Teil Ihrer Rente zu verzichten. Dies wird, wie durch A. bereits erwähnt, im § 46 SGB I geregelt. Dieser Verzicht kann aber in so weit eingeschränkt werden, wenn Sozialleistungsträger, also auch die Rentenversicherung, stärker als gesetzlich vorgesehen belastet würden. Es würde deswegen geprüft werden, ob ein Verzicht auf Leistungsansprüche unwirksam oder unzulässig ist. Ein solcher Fall läge vor, wenn durch den Verzicht auf den durch rechtskräftig gewordenen Versorgungsausgleich bestehenden Rentenanspruch eine besondere Belastung entstehen würde. Eine Hilfslösung kann dadurch gefunden werden, dass die nach Eintritt des Rentenfalls zustehenden Rentenbeträge dem Ausgleichspflichtigen übertragen werden. Zur Abklärung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Dem Vorschlag von Römer kann ebenfalls zugestimmt werden, denn nach Erhalt der Rente kann Ihnen ja niemand vorschreiben, was Sie mit Ihrer Rente machen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo albert meier,

wie bereits vom Experten am 14.9. erwähnt, gibt es da Möglichkeiten, die Sie natürlich auch bereits jetzt – d.h. vor dem Rentenbeginn – klären können.

Vereinbaren Sie einfach einen Termin bei der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversiche-rungsträgers. Dort kann man Ihren Sachverhalt individuell klären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

A.am 13.09.2015 | 19:34
Es steht Ihnen frei - für die Zukunft auf einen Teil Ihrer Rente zu verzichten (§ 46 SGB I) - privatrechtlich Ihrer Ex-Frau einfach einen montlichen Zahlbetrag überweisen Wenn Sie darauf nicht bestanden haben, hätten Sie vor der Rechtskraft des Urteils den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausschließen können (§§ 6 ff VersAusglG)
Römeram 13.09.2015 | 21:18
Der Versorgungsausgleich ist rechtskräftig. Also einfach einen Dauerauftrag einrichten und das nicht gewünschte Geld der Ex-Gattin geben.
albert meieram 27.09.2015 | 19:57
Danke für die Antworten. Ich bekomme aber noch lange keine Rente und würde die Sache gern im Vorfeld lösen. Wie viel Geld sollte ich meiner Ex Frau pro Rentenpunkt geben? Oder kann man einen Notarvertrag machen der regelt das Sie sobald ich Rente bekomme einen Betrag X von mir erhält? Danke.
abert meieram 06.11.2015 | 17:47
Danke für die Antworten. Ich bekomme aber noch lange keine Rente und würde die Sache gern im Vorfeld lösen. Wie viel Geld sollte ich meiner Ex Frau pro Rentenpunkt geben? Oder kann man einen Notarvertrag machen der regelt das Sie sobald ich Rente bekomme einen Betrag X von mir erhält? Danke.
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