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Rentenrechner Anrechnung einer Unfallrente

von Heinz08.08.2008 | 21:36
4587 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Viele Fragen betreffen das Thema: Ich beziehe von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Unfallrente. Um welchen Betrag wird meine spätere Altersrente / EM-Rente durch die Unfallrente gekürzt? Dazu eine Frage an die Redaktion: Wäre es nicht schön, den Service der Rentenversicherung zu erweitern und hierfür einen Rechner auf die Homepage zu schalten, in dem die voraussichtliche Rentenhöhe aus der jährlichen Renteninfo, die Rentenart (Alters-, teilw. EM- oder volle EM-Rente), die Unfallrentenhöhe, die MdE der Unfallrente, die Angabe des Wohnsitzes am 18.05.1990 (Ost oder West) und der Ort des Versicherungsfalls der Unfallrente (Ost oder West) eingeben werden kann und die neue Rentenhöhe bzw. der Anrechnungsbetrag nach einem Klick auf "Berechnen" mitgeteilt wird?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Heinz,

bei dem von Ihnen geschilderten Zusammentreffen von Unfallrenten mit Renten der gesetzlichen Rentenversicherung gelten bestimmte Grenzbeträge. Der Grenzbetrag richtet sich nach dem von der Berufsgenossenschaft festgestellten Jahresarbeitsverdienst, der für die Berechnung der Unfallrente maßgebend war. Übersteigt die Summe der Rente und der Leistung aus der Unfallversicherung diesen Grenzbetrag, wird die Rente aus der Rentenversicherung um den übersteigenden Betrag gemindert.

Genauere, auf Ihre persönlichen Umstände zugeschnittene Informationen erhalten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Heinz,

bei dem von Ihnen geschilderten Zusammentreffen von Unfallrenten mit Renten der gesetzlichen Rentenversicherung gelten bestimmte Grenzbeträge. Der Grenzbetrag richtet sich nach dem von der Berufsgenossenschaft festgestellten Jahresarbeitsverdienst, der für die Berechnung der Unfallrente maßgebend war. Übersteigt die Summe der Rente und der Leistung aus der Unfallversicherung diesen Grenzbetrag, wird die Rente aus der Rentenversicherung um den übersteigenden Betrag gemindert.

Genauere, auf Ihre persönlichen Umstände zugeschnittene Informationen erhalten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Hallo Westi,

ich habe die Anregung von Heinz bereits an die Redaktion weitergegeben. Ob sich ein solcher Rechner ohne Weiteres realisieren läßt, kann ich aber nicht beurteilen.

8 Antworten

paulam 09.08.2008 | 07:13
Sie dürfen mit der Unfallrente und der gesetztlichen Rente später nicht mehr haben wie Sie netto Verdient haben. Alles was darüber ist wird abgezogen von der gesetzlichen Rente.Von der Unfallrente wird noch ein Freibetrag abgezogen.
Westiam 11.08.2008 | 20:37
Hallo Experte, stellen Sie sich vor, Sie sind Berater in einer A&B-Stelle der DRV. Heinz kommt zu Ihnen mit dem Bescheid bzgl. der UV-Rente und möchte wissen, wie hoch eine mögliche Anrechnung auf die RV-Rente wäre. Könnten Sie ihm sofort helfen? Der Vorschlag eines "Rechners" auf der Internet-Seite der DRV wäre doch nicht schlecht. MfG
Ulfam 12.08.2008 | 10:17
es soll ja tatsächlich MA bei der DRV geben, die sogar mit dem PC umgehen können! und nun stellen Sie ich mal vor es gibt tatsächlich so einen "Beispielrechner" in der einen oder anderen A+B-Stelle... der Ulf
Rosannaam 12.08.2008 | 12:29
Da bei der Anrechnung einer Unfallrente auf die gesetzl. Rente einige Daten BEKANNT sein müssen (Rentenhöhe UV, JAV, Grad der Beh., Rentenhöhe gesetzl RV), sehe ich ehrlich gesagt ein bißchen schwarz für einen "Beispielrechner". Wie oft schon wurde hier im Forum die Frage gestellt, wie sich die UV-Rente errechnet oder daß der JAV überhaupt nicht bekannt ist. Na ja, generell wäre gegen so einen Rechner natürlich nichts zu sagen. Ob er sich aber letztendlich als lukrativ erweist, wage ich zu bezweifeln. Es gibt zum Beispiel auch einen Rentenbeginnrechner unter der homepage der DRV, der WIRKLICH sehr einfach ist! Trotzdem sind viele nicht in der Lage, ihren Rentenbeginn mit oder ohne Abschläge für eine Altersrente "berechnen" zu lassen.
Rosannaam 12.08.2008 | 13:33
Der heutige Beitrag von @Armin bestätigt LEIDER meinen vorigen Beitrag, letzten Absatz!
Westiam 12.08.2008 | 17:32
Hallo Ulf, na dann sind wir ja auf dem richtigen Weg... ;-) MfG
Ulfam 13.08.2008 | 08:35
jo, das hoffe ich doch! allerdings hat @Rosanna schon auch recht. Die Angaben zur JAV usw. benötigt mann dann schon, sonst geht dat mit dem Rechner ooooch nich! Grüße vom Ulf
Heinzam 13.08.2008 | 18:45
Ich habe eigentlich an einen leicht zu bedienenden Rechner gedacht, der ggf. nur auf +/- 2 € genau rechnet. Für solch einen Rechner werden keine Angaben zur aktuellen Höhe des JAVs benötigt. Den JAV kann sich der Rechner selber aus der Rentenhöhe und der MdE ermitteln. Auch soll der Rechner keine knappschaftlichen Besonderheiten oder die Besonderheiten der Berufskrankheiten 4101, 4102 oder 4111 berücksichtigen. Folgende Angaben würden vom Benutzer benötigt: - Voraussichtliche Rentenhöhe aus der Renteninformation, - Rentenart (volle Erwerbsminderungsrente, teilweise Erwerbsminderungsrente oder Altersrente), - Rentenhöhe der Unfallversicherung, - MdE der Unfallrente, - Wohnsitz am 18.05.1990 (West oder Ost), - Versicherungsfall der Unfallrente (West oder Ost).
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