Hallo Heinz,
bei dem von Ihnen geschilderten Zusammentreffen von Unfallrenten mit Renten der gesetzlichen Rentenversicherung gelten bestimmte Grenzbeträge. Der Grenzbetrag richtet sich nach dem von der Berufsgenossenschaft festgestellten Jahresarbeitsverdienst, der für die Berechnung der Unfallrente maßgebend war. Übersteigt die Summe der Rente und der Leistung aus der Unfallversicherung diesen Grenzbetrag, wird die Rente aus der Rentenversicherung um den übersteigenden Betrag gemindert.
Genauere, auf Ihre persönlichen Umstände zugeschnittene Informationen erhalten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.