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Experten-Antwort

rentenrechtliche Bewertung für arbeitssuchend ohne Leistungsbezug

von Gisela01.06.2011 | 12:41
2848 Ansichten
2 Antworten

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Wie wirkt sich rentenmäßig die Zeit der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug aus ? Was ist eine unbewertete Anrechnungszeit ? Welche Nachteile ergeben sich, wenn die Agentur für Arbeit meine Vermittlung einstellt ? Alle Fragen beziehen sich auf meine Altersrente.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.06.2011 | 15:06

Anrechnungszeiten "Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug" werden gem. § 74 SGB VI nicht bewertet. Sie können sich jedoch im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung positiv auf die Bewertung anderer beitragsfreier Zeiten und die Bewertung beitragsgeminderter Zeiten auswirken. Außerdem werden die Zeiten bei der 35-jährigen Wartezeit berücksichtigt. Bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit muss die Arbeitslosigkeit mindestens 52 Wochen gedauert haben. Es reicht hier aber aus, wenn die 52 Wochen Arbeitslosigkeit insgesamt nach Vollendung des Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten liegt. Eine konkretere Auskunft ist ohne Kenntnis Ihres Versicherungsverlaufes nicht möglich. Sie sollten daher eine Auskunfts- und Beratungsstelle ihres Versicherungsträgers aufsuchen.

1 Antworten

öhaam 01.06.2011 | 13:11
Eine umfassende, vernünftige und zielführende Antwort ist ohne Kenntnis Ihres Versicherungsverlaufes NICHT möglich! Die Rechtsgrundlagen finden Sie im Wesentlichen in den §§ 71-74 SGB VI - die einzelnen Rechenschritte in Ihrer aktuellsten Rentenauskunft! Hilfsweise legen Sie sich das Berechnungsprogramm 'rv-win' (nicht ganz günstig!) zu und können dort alle was-wäre-wenn-Fälle erfassen und durchrechen lassen!
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