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rentenrechtliche Zeiten

von Unwissend20.04.2010 | 13:55
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Hallo, ich erhielt einen Anruf der DRV mit der Bitte, meinen Gesellenbrief (nach der Lehre) in Kopie einzureichen. Für mich ist mein Konto einwandfrei geklärt und alle Zeiten aufgeführt. Wird die Lehrzeit evtl. anders/gar nicht berücksichtigt? Wozu braucht man meinen Gesellenbrief, wenn die Lehrzeit bereits im Versicherungsverlauf aufgeführt ist? Ich war jetzt so erstaunt, daß die DRV hier anruft, dass ich vergessen hab, nachzufragen. Hat hier jemand eine Ahnung? Vielen Dank und LG

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Unwissend,

den bisherigen Beiträgen kann ich mich anschließen. Ergänzend: Sollte die Lehrzeit bereits als Zeit der beruflichen Ausbildung gespeichert sein, ist es auch möglich, dass der Zeitraum der Lehre bzw. deren Ende lediglich nochmals überprüft werden soll.

8 Antworten

Bieneam 20.04.2010 | 14:02
Hallo Unwissend, den Gesellenbrief benötigt die DRV um in Ihrem Konto die Zeiten als Lehrzeit zu berücksichtigen. lg Biene
Batrixam 20.04.2010 | 14:07
Die Beiträge der Lehrzeit sind sicherlich schon gespeichert. Wenn die RV einen Nachweis erhält, dass es sich in der Zeit von ... bis ... um eine Lehre (und nicht nur eine "normale" Beschäftigung) gehandelt hat, wird diese gesondert gekennzeichnet (die Kennzeichnung "Pflichtbeiträge" im Versicheurngsverlauf erhält dann den Zusatz "berufliche Ausbildung") und bei der Rentenberechnung wird geprüft ob zu den gezahlten Beiträgen ggf. ein Bonus gutgeschrieben werden kann... (vereinfacht ausgedrückt)
Tschackaam 20.04.2010 | 14:01
Hallo Unwissend, ich nehme mal an, dass derzeit entweder ein Rentenantragsverfahren oder aber ein Kontenklärungsverfahren läuft oder? Im Zuge dessen, wird die Zeit der Lehre (sofern eine absolviert wurde) tatsächlich explizit abgefragt, da diese Zeiten gesondert gekennzeichnet werden. Einfacher ausgedrückt... Eine ggf. bessere Bewertung dieser Zeiten soll nur der Versicherte erhalten, welcher auch tatsächlich eine Lehre absolviert hat. Bis 2004 war die Vorlage nicht erforderlich, da bei jedem die 1. drei berufsjahre pauschal als Lehrzeit bewertet (nicht gekennzeichnet) wurden. Seit dem 01.01.2005 wird die zusätzliche "Bepunktung" langsam abgeschmolzen von 75 % des Gesamtleistungswertes auf Null bis einschließlich 31.12.2008. Ab dem 01.01.2009 gibt es somit keine pauschalisierten Entgeltpunkte mehr für die 1. drei Berufsjahre, sondern nur noch für die "echte Lehre" und hier nur der echte Zeitraum (max. 36 Monate) Gleichzeitig ist die Bewertung für eine Fachschulzeit in den Vordergrund gerückt. Soll heißen, dass Zeiten einer Fachschulausbildung zuerst bewertet werden (max. 36 Monate 75 %) und wenn nicht ganz ausgeschöpft, dann könnte der "Rest" mit zusätzlichen Entgeltpunkten (75 % abzgl. der "echten Punkte" für die Zeit) berücksichtigt werden. Klingt kompliziert, ist es aber nicht! Der Fachschüler bekommt 75 % seines individuellen Gesamtleistungswertes, lt. Gesetz aber max. 0,0625 EP pro Monat. 36 x 0,0625 = 2,2500 Entgeltpunkte (ohne in deiser Zeit Beiträge entrichtet zu haben. Soweit klar. Sie haben eine Lehre absolviert (wir nehmen jetzt einfach mal die 36 Monate) und haben ja in der Zeit auch Beiträge gezahlt. Kleine beiträge aus Ihrem Lehrgeld! Sagen wir mal Sie erhalten für 36 Monate Lehre insgesamt 1,2345 Entgeltpunkte aus Ihren echten Beiträgen. Jetzt schießen wir durch die Kennzeichnung Ihrer Lehrzeit die fiktive Berechnung hoch und geben Ihnen auch 2,2500 Entgeltpunkte (wie dem Fachschüler) müssen aber Ihre echten EP'e abziehen, sonst hätten Sie ja mehr :-) Somit ist eine Gleichstellung gegenüber dem Fachschüler (ohne Beitragszahlung) gegeben. War das so einigermaßen verständlich? MfG Tschacka
GoldenGirlam 20.04.2010 | 14:24
"Für mich ist mein Konto einwandfrei geklärt und alle Zeiten aufgeführt. " ..bei allem nötigen Respekt.Also bezüglich Ihrer Versicherungszeiten würde ich den vertrauen, dessen täglich Brot diese Arbeit ist. Ob es für sie geklärt ist, spielt keinerlei Rolle. Reichen sie einfach den Gesellenbrief ein, und ersehen sie aus dem danach erteilten Bescheid, was es ausgemacht hat.
Tschackaam 20.04.2010 | 15:12
na, wer wird denn da gleich so aggro? Ich glaub @unwissend hat das so gar nicht gemeint. Und ehrlich gesagt finde ich die Frage auch berechtigt. Er soll ja mitwirken bei der Klärung der Versicherungszeiten und da darf man schonmal nachfragen oder? Ich befürchte sogar, dass Sie mit Ihrem Beitrag wieder so @user hier raufbeschwören wie @Gudrun/Vorsicht und Konsorten (nicht abwertend gemeint!!!). Hoffentlich wird aus der Eingangsfrage nicht wieder eine Endlosdebatte!!! Nix für ungut... MfG Tschacka
GoldenGirlam 20.04.2010 | 15:30
Also als agro würde ich dne Beitrag nicht betiteln. Aber User Tschacka hat wohl Recht,man muss jetzt immer Angst vor den psychisch beeiträchtgten haben ( ist auch so gemeint ). Das habe ich leider nicht bedacht.Hoffentlich sind die Zellen noch zu.
Tschakaam 20.04.2010 | 19:13
Es ruft keine Versicherung bei Ihnen an. Es handelt sich um trittbrettfahrer, welche Ihnen was verkaufen wollen - Vorsicht !!!
Tschackaam 21.04.2010 | 08:30
Blödsinn! Sie sind so witzig, ich schmeiß mich weg!
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