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rentenrechtliche zeiten

von mia02.05.2010 | 22:49
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6 Antworten

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hallo, ich war jetzt jahrelang hausfrau und damit auch nirgends arbeitslos oder so gemeldet. letztes monat habe ich 3 wochen versicherungspflichtig gearbeitet. jetzt bin ich wieder ohne arbeit. meine freundin sagt, ich solle mich umgehend am arbeitsamt arbeitslos melden, dann würden diese zeiten der arbeitslosigkeit jetzt auch für die rentenrechtlichen zeiten gelten. stimmt das? habe doch nur 3 wochen versicherungspflichtig gearbeitet jetzt in april! grüße mia

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

"Tipp" ist zuzustimmen, wir empfehlen Ihnen zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Es kann z.B. sein, dass Sie zwar jahrelang "nur" Hausfrau waren, aber Kindererziehungszeiten geltend gemacht werden können.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Antwort: Nein. Rentenrechtlich handelt es sich bei der Zeit durch das Arbeitsamt, sofern eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen wurde, um eine nichtbewertete Anrechnungszeit.

Diese zählt z.B. für die Wartezeit von 35 Jahren mit oder hält einen bestehenden Erwerbsminderungsanspruch aufrecht. Sollten Sie einen "Nebenverdienst" erzielen, so ist zu unterscheiden, ob dieser unter 400,- Euro liegt und daher nur geringfügig ist (Minijob) oder ob der Verdienst über 400,- Euro liegt und daher jeder Monat als Pflichtbeitragsmonat zählt. Im Falle des Minijobs zählt dieser nur pauschal und nur zu einem Bruchteil bei den Wartezeiten mit. Rentensteigernd hat er auch nur ein geringe Auswirkung.

Aufgrund der allgemein gehaltenen Frage lässt sich eine abschließende Antwort nicht geben. Wir bitten Sie daher zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Grundsätzlich können Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug als Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt werden. Allerdings werden diese Zeiten nicht bewertet und erhöhen somit auch nicht die Rente. Sollten Sie sich bei der Arbeitsagentur abmelden, könnten Sie z.B. den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente verlieren. Deshalb empfehle ich Ihnen, sich in einer der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen. Eine definitive Aussage kann ohne Versicherungsverlauf leider nicht gemacht werden.

3 Antworten

Tippam 03.05.2010 | 07:48
Grundsätzlich ist das richtig. Ob es aber individuell irgendetwas nützt, kann man ohne Kenntnis Ihres Versicherungsverlaufes nicht beurteilen. Auf jeden Fall bekommt eine Arbeitslosigkeit ohne ALG keine Entgeltpunkte und steigert somit nicht die Rente. Lassen Sie sich persönlich beraten.
MSam 04.05.2010 | 11:11
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit einigen Jahren arbeislos, beim Arbeitsamt gemeldet. Da mein Mann "zu viel verdient" beziehe ich keine Leistungen vom Arbeitsamt. Jetzt habe ich von meiner Arbeitsvermit tlerin die Auflage bekommen mich bei Ihnen zu informieren, wenn ich mich beim Arbeitsamt abmelde, wie sich das auf meine Rente auswirkt (zwecks Rentenpunkte). Wenn ich einen Nebenverdienst habe werde ich doch vom Arbeitgeber bei Ihnen gemeldet. Ist das das selbe/vergleichbar mit der Meldung der Arbeitsagentur?
reneam 11.05.2010 | 15:28
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit Jahren arbeitslos und beziehe keine Leistungen vom Arbeitsamt, da mein Partner ein zu hohes Einkommen hat. Meine Frage was passiert wenn ich mich beim Arbeitsamt abmelden würde? Wie würde sich das auf meine Rente auswirken und worin besteht der Unterschied in diesem Fall wenn ich beim Amt gemeldet bin oder nicht?
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