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Rentenreform

von Maggy12.03.2007 | 14:31
1746 Ansichten
4 Antworten
Ich bin 1949 geboren, habe zwei Kinder geb. 1968 und 1983. Seit meinem 14. Lebensjahr bin ich berufstätig außer einmal drei und einmal vier Jahre, als meine Kinder klein waren. Kann ich trotz der neuen Rentenreform noch mit 60 Jahren und Abschlägen in Rente gehen? Ich werde im Nov. 2009 60 Jahre alt und hatte vor, dann mein Berufsleben zu beenden. Ich wäre sehr dankbar für eine Rückmeldung, da mich die jetzige Situation sehr belastet.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 12.03.2007 | 19:00

Sehr geehrte Frau Maggy,

einige wenige Altersrenten sollen von der anstehenden Rechtsänderung nicht erfasst werden.

Dazu gehört auch die Altersrente für Frauen.

Anspruch auf diese Alterrente haben Frauen, sofern Sie

· das 60. Lebensjahr vollendet (Altersgrenze steigt seit 2005 in Monatsschritten an) und

· nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als zehn Jahre Pflichtbeitragszeiten (also mindestens 121 Monate) und

· die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.

Bei Inanspruchnahme dieser Altersrente mit Vollendung des 60. Lebensjahres haben Sie aufgrund Ihres Jahrganges 18,0% Abschläge.

Auch wenn es aus Ihrer Frage nicht hervor ging , möchte ich Sie zusätzlich darauf hinweisen, dass darüber hinaus und unter bestimmten Voraussetzungen (Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Zur Abprüfung Ihrer Versicherungszeiten und um sicher gehen zu können, dass alle Voraussetzungen für einen Rentenbeginn mit Vollendung des 60. Lebensjahres erfüllt sind, empfiehlt es sich, eine der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe (Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Mit freundlichem Gruß

3 Antworten

Haseam 12.03.2007 | 14:47
Ja ! Änderungen treten erst in 2012 in Kraft. Sie müssen die Wartezeit von 15 Jahren sowie 121 Monate Plichtbeiträge nach dem 40. Lebensjahr erfülle.
Mam 12.03.2007 | 14:48
Als vor 1952 geborene Frau können sie wie bisher mit 60 Jahren und 18 % Abschlag in Rente gehen.
maggyam 12.03.2007 | 15:06
Vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage. Ich habe mich über die Antwort sehr gefreut.
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