Sehr geehrte Frau Maggy,
einige wenige Altersrenten sollen von der anstehenden Rechtsänderung nicht erfasst werden.
Dazu gehört auch die Altersrente für Frauen.
Anspruch auf diese Alterrente haben Frauen, sofern Sie
· das 60. Lebensjahr vollendet (Altersgrenze steigt seit 2005 in Monatsschritten an) und
· nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als zehn Jahre Pflichtbeitragszeiten (also mindestens 121 Monate) und
· die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.
Bei Inanspruchnahme dieser Altersrente mit Vollendung des 60. Lebensjahres haben Sie aufgrund Ihres Jahrganges 18,0% Abschläge.
Auch wenn es aus Ihrer Frage nicht hervor ging , möchte ich Sie zusätzlich darauf hinweisen, dass darüber hinaus und unter bestimmten Voraussetzungen (Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Zur Abprüfung Ihrer Versicherungszeiten und um sicher gehen zu können, dass alle Voraussetzungen für einen Rentenbeginn mit Vollendung des 60. Lebensjahres erfüllt sind, empfiehlt es sich, eine der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe (Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Mit freundlichem Gruß
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