Hallo Helmut,
ich möchte mich dem Beitrag von `Schade` anschließen.
Allg. Infos zum Rentensplitting auf unserer Homepage -> https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Rentensplitting/rentensplitting.html
WICHTIG:
Rentensplitting ist in sehr vielen Konstellationen vollkommen uninteressant, da damit der Verlust des Hinterbliebenenanspruchs verbunden ist.
Trotzdem muss man den Einzelfall betrachten, der ggf auch nennenswerte Vorteile mit sich bringen kann.
z.B.
-> Anspruch Erziehungsrente (wenn noch minderj. Kinder vorhanden sind)
-> Bonus bei eigenen Rentenansprüchen, da man während der Ehezeit weniger aufgebaut hat und daher vom Splitting begünstigt ist
Ggf überwiegen die Vorteile, ggf ist der Wegfall des Hinterbliebenenanspruches nicht so bedeutsam (zB wenn diese Rente wegen Einkommen eh nicht oder nur stark gekürzt gezahlt wird). Hier spielen viele Überlegungen eine Rolle, daher wäre bei Splittingfragen immer eine individuelle Beratung zu empfehlen.