Hallo Stefan,
ich kann die von Ihnen geschilderte Situation gut nachvollziehen. Sie sollten den Rentenversicherungsträger im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens oder - im Falle, dass die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist - mit einem Überprüfungsantrag bitten, die getroffene Entscheidung zur Feststellung der vollen Erwerbsminderung auf Dauer zu prüfen. Einen Überprüfungsantrag können Sie jederzeit stellen, also auch wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist.
Als Argumentationshilfe gegen eine Feststellung der vollen Erwerbsminderung können Sie übrigens auch auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 23.04.1990 (Az.: 5 RJ 84/89, Randnummer 20) verweisen. Denn danach ist „im allgemeinen davon auszugehen, dass derjenige, der eine Arbeit tatsächlich verrichtet, dazu auch gesundheitlich in der Lage ist“. Erklären Sie Ihrem Rentenversicherungsträger Ihre Situation, denn auch die gesetzlichen Rentenversicherung hat ein Interesse an der Wiedereingliederung von Personen in das Erwerbsleben. Sollte allerdings eindeutig nachweisbar sein, dass die Beschäftigung nur unter unzumutbaren Schmerzen oder der Gefahr der Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes ausgeübt wird, kann die Entscheidung über die dauerhafte volle Erwerbsminderung nicht geändert werden.