Hallo Stefan,
ich kann die von Ihnen geschilderte Situation gut nachvollziehen. Sie sollten den Rentenversicherungsträger im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens oder - im Falle, dass die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist - mit einem Überprüfungsantrag bitten, die getroffene Entscheidung zur Feststellung der vollen Erwerbsminderung auf Dauer zu prüfen. Einen Überprüfungsantrag können Sie jederzeit stellen, also auch wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist.
Als Argumentationshilfe gegen eine Feststellung der vollen Erwerbsminderung können Sie übrigens auch auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 23.04.1990 (Az.: 5 RJ 84/89, Randnummer 20) verweisen. Denn danach ist „im allgemeinen davon auszugehen, dass derjenige, der eine Arbeit tatsächlich verrichtet, dazu auch gesundheitlich in der Lage ist“. Erklären Sie Ihrem Rentenversicherungsträger Ihre Situation, denn auch die gesetzlichen Rentenversicherung hat ein Interesse an der Wiedereingliederung von Personen in das Erwerbsleben. Sollte allerdings eindeutig nachweisbar sein, dass die Beschäftigung nur unter unzumutbaren Schmerzen oder der Gefahr der Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes ausgeübt wird, kann die Entscheidung über die dauerhafte volle Erwerbsminderung nicht geändert werden.
Falls noch nicht die Widerspruchsfrist vorbei ist, dagegen vorgehen. Das Problem ist nämlich, das nach dem Monat, nach Bescheidergang und Bekanntgabe beim AG das Arbeitsverhältnis endet. Dies kann nur verhindert werden, wenn innerhalb der Frist der Widerspruch kommt. Ansonsten ist die Arbeit weg und wenn es dann mit der Überprüfung nachträglich durch geht, auch noch die Rente.
Falls Sie Schwerbehindert sind, können Sie auch eine Stundenreduzierung fordern, mit Wirkung auf sofort. Denn unter 3 Stunden täglich endet das Arbeitsverhältnis auch bei TVöD nicht und Sie können etwas arbeiten und die Rente erhalten.
Und auch unbefristete Renten werden überprüft. Kann also auch sein, in 3 oder 5 ect Jahren kann sie immer noch wieder entzogen werden.
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