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Rentensteuer

von Gerhard01.01.2007 | 11:00
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Nun erwischt es mich also auch mit der Rentensteuer 2007.Beziehe seit 1996 eine Erwerbsunfähigkeitsrente 1027 Euro brutto und eine private BU Rente 651 Euro. Zusätlich erhalte ich ca. für 2007 etwa 3500 Euro Kapitalerträge. Da ich Schwerbehindert bin zu 50 % kann ich steuerlich wieder was absetzen. Insgesamt werde ich etwa 200 Euro Steuern zahlen müssen. Bisher hatte ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt die nun leider wegfällt. Gehöre jetzt sozusagen zu den 3,3 Mio "privelegierten" Rentner die Steuern zahlen müssen. Insgesamt habe ich aber noch Glück gehabt , da ja die Rentnerkohorte 2007 schon mit 54% versteuert werden. Dies hätte bei mir zusätzlich 230 Euro gekostet. Ich sehe ziemlich schwarz für die Rentengenerationen nach mir , da immer mehr in die Steuerprogression hineinfallen. Mit der Rente mit 67 die auch nur eine versteckte Rentenkürzung ist und dem demographischen Faktor werden die Renten immer mehr dem Sozialhilfeniveau angepasst. Wünsche euch trotzem ein frohes neues Jahr MfG Gerhard

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 02.01.2007 | 14:12

Ihre Steuerpflicht entsteht, weil Sie in der Summe der steuerpflichtigen Einkünfte über den Grundfreibetrag plus weiterer absetzbarer Beträge (Sonderausgabenabzug etc.) kommen. Die Rente allein für sich betrachtet würde noch nicht in die Steuerpflicht führen.

Steuerpflichtig sind dabei 50 % Ihrer Bruttorente plus Ertragsanteil der privaten BU-Rente plus die Kapitalerträge.

In den vergangenen Jahren haben die Finanzämter für Rentner, die Kapitaleinkünfte über dem Sparerfreibetrag hatten, aber nur eine geringe Rente, die NV-Bescheinigung zur Vorlage bei der Bank ausgestellt, da in Summe keine Steuern zu zahlen waren. Das hat sich nun wegen des höheren Besteuerungsanteils der Rente und der Reduzierung des Sparerfreibetrages geändert.

5 Antworten

Schiko.am 01.01.2007 | 22:10
Wäre natürlich schön, wenn sie hier mitteilen würden, warum die NV.be scheinigung nicht mehr möglich ist. Weil sie dies errechnet haben oder aber weil das finanzamt dies ablehnte. Solche mitteilungen können für andere leser wertvoll sein. Vielen dank für eine er- gänzung. MfG.
Gerhardam 02.01.2007 | 09:03
War letztes Jahr auf dem Finanzamt. Da wurde mir gesagt daß die NV Bescheinigung nur mehr für 2006 ausgestellt würde. Da der Sparerfreibetrag ja um die Hälfte 2007 gesenkt wird und ich ja erhebliche Kapitaleinkünfte habe, komme ich in die Lage daß ich dieses Jahr Steuern zu zahlen habe. Dies habe ich auch mit einem Steuerprogramm so errechnet
Schiko.am 02.01.2007 | 10:57
Vielen dank, der letzte satz klärt alles auf .Kenne fälle, da hat der beamte genau so argumentiert, dabei aber vergessen , dass 620 €. für haushaltshilfe dazukamen. Zusätzlich aber auch durch die absenkung der frei- stellung - 801 / 1.602 ( statt 750/ 1500) wie oft genannt, die höhe für den altersentlastungsbetrag sich nach oben verändert. Dieser hinweis,sicher nicht für sie gedacht, kann für andere vielleicht nützlich sein . Übrigends im geschilderten falle wurde nach einspruch die NV-bescheinigung wieder ausgestellt. Mit freundlichen Grüßen.
GAHDEam 26.01.2007 | 16:07
Guten Tag, mir ist überhaupt nicht klr, welche Schritte ich tun muß, um für die Bausparbeiträge meiner Frau und von mir die entsprechenden Förderungen zu beantragen bzw. zu erhalten. Danke für Ihre Mühe
Schiko.am 27.01.2007 | 12:58
Haben sie als beispiel, im jahre 2006 an eine bausparkasse beträge überwiesen, bekommen sie im laufe des jahres 2007 einen antrag für wohnungs- bauprämie 2006. Diesen ausgefüllt und unterschrieben ( eheleute beide) senden sie wieder zurück. Nur bei realitiv hohen verdienst wird die prämie nicht gewährt. Grundsätzlich wird auch ohne zurordnung eines freistellungsbetrages der volle zinsbetrag auf bau- sparkonto gutgeschrieben, natürlich auch der eingezahlte betrag. Ist der sparerfreibetrag 801/ 1602 n icht ausgenützt empfiehlt sich der bausparkasse ebenfalls eine freistellung zu geben.Zulässige einkommens- grenzen ersehen sie auf der rückseite des antrages. Aus dem jahreskontoauszug-zugleich steuerbe- scheinigung- können sie guthaben und spätere gutschrift der wohnungsbauprämie ersehen. Erst bei vertragsfälligkeit wird die gesamt- prämie als gutschrift auf bausparkonto ein- gebucht. Mit freundlichen Grüßen.
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