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Experten-Antwort

rentensteuer

von gabriela15.04.2023 | 18:07
299 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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muss man rente versteuern wenn man dazu nicht aufgefordert wurde?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Gabriela,

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen der sog. nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass die Beiträge zur Rentenversicherung steuerfrei sind, die Rente dafür später versteuert werden muss. Derzeit befinden wir uns im Übergang zur vollen nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, wie Ihre Renteneinkünfte steuerlich behandelt werden, richtet sich nach dem Jahr Ihres Rentenbeginns. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2023 beträgt der steuerpflichtige Teil der Rente 83 Prozent.

Eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, sobald Ihr steuerpflichtiger Teil der Rente zuzüglich gegebenenfalls weiterer Einkünfte (zum Beispiel Betriebsrente, Mieteinkünfte oder Einkünfte aus Kapitalvermögen) oberhalb des Grundfreibetrages liegt (2022: 10.347 Euro, für Verheiratete, Lebenspartner 20.694 Euro).

In Fällen, in denen keine Steuern zu zahlen sind, kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Anders als bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wird aufgrund des Bezugs einer gesetzlichen Rente keine Lohnsteuerklasse bestimmt und keine Steuer einbehalten/abgeführt.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

....am 15.04.2023 | 18:13
Das Finanzamt wird Ihnen die Frage mit Sicherheit beantworten. https://www.bzst.de/DE/Service/Behoerdenwegweiser/Finanzverwaltu…
Theoam 15.04.2023 | 21:29
Als Rentner sind Sie per se steuerpflichtig. Ob sich auch eine Steuerschuld ergibt, erfahren Sie nach Abgabe der Steuererklärung. Sollte sich keine Steuerschuld ergeben und auch keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Achtung Betriebsrente) vorliegen, können Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen, wird dem stattgegeben, entfällt die Abgabe einer Steuererklärung.
ThomasRam 16.04.2023 | 10:09
Allgemein gilt, daß man eine Steuererklärung abgeben muß, wenn es für den Steuerpflichtigen erkennbar ist, daß er steuerpflichtig ist. Da eine Rente immer im Nachhinein mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern ist, kann man da schon mal in den Verdacht der Steuerhinterziehung mit entsprechender Nachzahlung (ggf. plus Zinsen) plus Strafe kommen, falls man gar keine Steuererklärung abgibt. Das gilt übrigens auch bei Erbschaften für die Erben. Da es aber diverse Freibeträge gibt, sollten Sie erstmal eine Steuererklärung machen und danach ggf. eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.
ThomasRam 17.04.2023 | 11:03
Zur Ermittlung der Steuer zieht das Finanzamt von den Einkünften nicht nur den Grundfreibetrag ab, sondern auch noch andere Freibeträge, falls diese auf Sie / Ihre Situation zutreffen, wie z.B. - Altersentlastungsbetrag - Sparerfreibetrag - Gewinne aus Verkauf von 'Altaktien', die vor 2009 gekauft wurden, bis 100.000 € - ...? Deshalb am besten eine Steuererklärung machen und anschließend ggf. die Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, dann ist man auf der sicheren Seite. Um Steuern erstattet zu bekommen, sollten Sie auch eine Steuererklärung abgeben, wenn Sie Kapitaleinkünfte haben, die mit der pauschalen Abgeltungssteuer beaufschlagt wurden, Sie aber einen niedrigeren Steuersatz als die Abgeltungssteuer haben.
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