Hallo Harry J,
die steuerrechtlichen Unterschiede dürften im Regelfall nicht das entscheidende Kriterium bei der Wahl des Rentenbeginns sein. Für den Fall, dass evtl. tatsächlich keine Steuern zu zahlen sei sollten, weil das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, wäre der in Kauf genommene Rentenabschlag besonders ärgerlich.
Da sogar wir Hartz4-Anspruchsberechtigten Steuern zahlen müssen und damit quasi auch die Renten subventionieren, ist nicht erkennbar, warum ausgerechnet Rentner, die erheblich von den Steuergeldern der armen GRUSI-Empfänger profitieren, keine Steuern bezahlen sollten !
Damit diese üble Ungleichbehandlung endlich aufhört, wird sich die Linkspartei spätestens nach der BUTA-Wahl 2017 für ein auskömmliches BGE ein setzen !
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