Hallo Harry J,
die steuerrechtlichen Unterschiede dürften im Regelfall nicht das entscheidende Kriterium bei der Wahl des Rentenbeginns sein. Für den Fall, dass evtl. tatsächlich keine Steuern zu zahlen sei sollten, weil das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, wäre der in Kauf genommene Rentenabschlag besonders ärgerlich.