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Rentensteuer

von Lothar28.03.2010 | 17:06
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ist es wirklich so, das mich das Thema bei meiner zu erwartenden Rente nicht betrifft? Verh. 53 geb, Schwerbeh. gehe 2016 in Rente. Aufrechnung bekomme ich einmal 1100 Netto LVA, und 300 Netto Betriebsrente, bei dieser Rente hab ich doch mit Steuer nichts zu tun? Meine Frau müßte dann noch Jahre arbeiten. Wir haben sonst keine Einkünfte. Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Lothar,

wenn Sie 2016 in Rente gehen, werden 72 % der Rente der Einkommensteuer unterliegen. Freibeträge gelten natürlich auch für Rentner.

Für die Rentner von heute gilt die Faustformel: ca. 1500 Euro Monatsrente bleiben steuerfrei.

Wenn dieser Betrag auch 2016 nicht mehr gelten wird, schließe ich mich der Meinung von Kollektor an, dass Sie - wenn überhaupt - nur eine geringe Steuerbelastung haben werden.

Allerdings ist zu beachten, dass Sie bei einer Zusammenveranlagung mit Ihrer Ehefrau zusammen möglicherweise insgesamt eine höhere Steuerbelastung haben werden. Dabei ist zu beachten, dass Ihre Frau die Einkommensteuer bereits aus dem Lohn abgeführt hat und Ihre Rente ohne Steuerabzug an Sie ausgezahlt worden ist. Möglicherweise ist also eine (geringe) Nachzahlung von Einkommensteuer an das Finanzamt zu leisten.

Sobald auch Ihre Ehefrau in Rente geht, ist zu erwarten, dass die gemeinsame Steuerbelastung entweder sinkt oder gar keine Steuer mehr zu zahlen ist (abhängig von der gemeinsamen Rentenhöhe).

Ein Beispiel zu steuerlicher Behandlung Rente und Einkommen finden Sie auf dieser Website: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Dort sind auch weitere Informationen über Rente und Steuern aufgeführt.

Für konkrete und verbindliche Auskünfte zur Steuerbelastung müssen wir Sie an Finanzverwaltung oder Steuerberater verweisen.

9 Antworten

Glaskugelam 28.03.2010 | 17:26
Wer kann sagen was 2016 ist,wenn jetzt schon jeden Tag eine neue Sau durchs Dorf getrieben wird.
Lotharam 28.03.2010 | 18:13
Danke Glaskugel, Sie haben mir sehr geholfen,schönen Sonntag.
Vorrentneram 28.03.2010 | 18:16
Hallo Lothar, wenn das Deine "Netto"-Einahmen sind, sind doch sämtliche Steuern schon abgezogen, oder nicht ? Ich würde mit dieser zu erwartenden Rente nicht mehr groß jammern, es könnten einige nicht ganz so freundliche Antworten kommen. Diese Summe ist nicht die höchste, aber ein sehr guter Durchschnitt.
Manuela58am 28.03.2010 | 18:37
Zum einen ist es bis 2016 nun wirklich noch lange Zeit, zum anderen ist es auch vom Einkommen der Ehefrau abhängig, welche Einkommensteuer zu zahlen ist. Insbesondere ist es wichtig, ob eine Getrennt- oder Zusammenveranlagung erfolgt. Insofern betrifft die "Rentensteuer" auch sie.
Lotharam 28.03.2010 | 19:02
Meine Frau hat in St.-Kl.5 1100 Brutto.
Schadeam 28.03.2010 | 20:38
Klären Sie doch bitte Ihre Steuerfragen des Jahres 2016 mit Finanzamt oder Steuerberater! Was soll ein Rentenmensch zu Ihren fragen antworten?
Bertam 29.03.2010 | 08:35
Ich hab hier niemand jammern hören außer Sie Herr/Frau Vorrentner. Ich weiß nich warum jeder gleich jammert, der seine zu erwartenden Rentenbeträge offenlegt. Es war ja eine klare Frage, die ja wenigstens der Kollektor aufgefasst und sinnvoll beantwortet hat.
Kollektoram 29.03.2010 | 00:25
Ihre Frau verdient ca 15.000 € die versteuert werden, Sie haben ca 13200 € Rente von der 2016 mit ca 9504 € versteuert wird und 3600 € Betriebsrente von der 2016 nach Versorgungsfreibetrag und Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag ca 500 € vesteuert wird. Nach Altersentlastungsbetrag, Schwerbehindertenpauschale und Anrechnung der Krankenkassenbeiträge sind Sie in dem Bereich wo eine minimale Besteuerung anfängt, also de facto sind Steuern für Sie nach derzeitigem Stand kein bedrückendes Thema.
Falsches Forumam 29.03.2010 | 09:00
Dies ist ein Forum der Rentenversicherung. Individuelle Steuerberatungen, wie im vorliegenden Fall, sind natürlich logischerweise ausschliesslich Angelegenheit des Finanzamtes, und nicht des Forums der Rentenversicherung. Wenden sie sich bitte dan Ihr zuständiges Finanzamt oder einen Steuerberater.
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