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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Lothar,
wenn Sie 2016 in Rente gehen, werden 72 % der Rente der Einkommensteuer unterliegen. Freibeträge gelten natürlich auch für Rentner.
Für die Rentner von heute gilt die Faustformel: ca. 1500 Euro Monatsrente bleiben steuerfrei.
Wenn dieser Betrag auch 2016 nicht mehr gelten wird, schließe ich mich der Meinung von Kollektor an, dass Sie - wenn überhaupt - nur eine geringe Steuerbelastung haben werden.
Allerdings ist zu beachten, dass Sie bei einer Zusammenveranlagung mit Ihrer Ehefrau zusammen möglicherweise insgesamt eine höhere Steuerbelastung haben werden. Dabei ist zu beachten, dass Ihre Frau die Einkommensteuer bereits aus dem Lohn abgeführt hat und Ihre Rente ohne Steuerabzug an Sie ausgezahlt worden ist. Möglicherweise ist also eine (geringe) Nachzahlung von Einkommensteuer an das Finanzamt zu leisten.
Sobald auch Ihre Ehefrau in Rente geht, ist zu erwarten, dass die gemeinsame Steuerbelastung entweder sinkt oder gar keine Steuer mehr zu zahlen ist (abhängig von der gemeinsamen Rentenhöhe).
Ein Beispiel zu steuerlicher Behandlung Rente und Einkommen finden Sie auf dieser Website: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Dort sind auch weitere Informationen über Rente und Steuern aufgeführt.
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