Also grundsätzlich macht die Rentnerüberprüfung nur bei Dauerrenten einen Sinn, also wenn die Erwerbsminderung voraussichtlich nicht nur vorübergehend ist. Überprüft wird eigentlich nur die aktuelle Krankheitssituation. Gibt es da keine Änderung, bleibt es bei der Rente.
Hatten Sie allerdings die Chance am medizinischen Fortschritt teilzuhaben, wird der Rentenanspruch an sich in Frage gestellt. Eine Erwerbsminderungsrente steht eben nur solange zu, wie man erwerbsgemindert ist.