Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenübersicht 2008/2009 Höhe weniger

von J. Opitz09.11.2010 | 15:03
2750 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, beim Vergleich der mir übersandten jährlichen Rentenübersichten ist mir aufgefallen, dass die Rentenbeträge von 2008 zu 2009 weniger geworden sind, obwohl ich und mein Arbeitgeber das ganze Jahr Höchstbeträge eingezahlt haben. Die Beträge sind auch richtig vermerkt, warum ist aber die Summe der Rente nicht wie in den vergangenen Jahres auch gestiegen? Hat sich generell bei der Berechnung etwas gendert oder könnte es ein Fehler sein? Danke und Gruß J. Opitz

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei der Renteninformation muss zumindest die 2. Rentensumme höher sein. Ist das nicht der Fall sollten Sie eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen. Die 1.,3. und 4. Rentensumme können sich leicht ändern, weil diese durch den Durchschnitt der letzten Jahre errechnet werden. Da kann es schon vorkommen, dass ein gutes Verdienstjahr durch ein weniger gutes ersetzt wird; aber auch hier gilt: Lassen Sie sich konkret beraten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Renteninfofanam 11.11.2010 | 08:47
Hallo J.OPitz, inwiefern patzige Antwort. Es war eine ganz normale Antwort, mit einer sachlichen Erklärung, und dem Hinweis eine Beratungsstelle aufzusuchen, damit man es Ihnen auch direkt mit Hilfe Ihrer Unterlagen erklären kann, und damit sie es auch nachvollziehen können. Kann Ihre Reaktion nicht ganz nachvollziehen. Beim 2. Hinsehen wird es mir jedoch klar, Verdienst an der Beitragsbemessungsgrenze, da muss es ja sofort klingeln. Jetzt kann ich die Reaktion doch völlig nachvollziehen. Garantiert auch knappschaftlich rentenversichert, AT Angestellter, nicht wahr. Herrlich!!!
J. Miierscheidam 11.11.2010 | 12:42
Hallo J. Optiz, der Hinweis des Experten auf eine konkrete Beratung ist sicherlich sinnvoll. Noch ein Tipp: Bei den hochgerechneten Werten ist neben den Auswirkungen der Änderung von vorläufigen und endgültigen Werten für den Durchsschnittsverdienst in Ihrer Fallkonstellation noch zu berücksichtigen, dass aufgrund von statistisch vorgegebenen und gerundeten Werten für jedes Jahr Höchstverdienst ganz leicht differierende sogen. Entgeltpunkte ermittelt werden. Ein Beispiel: Für das Jahr 2005 werden für 62.400 Euro (Höchstverdienst) : 29.202 (Durchschnittsverdienst) = 2,1368 EP ermittelt. Für das Jahr 2008 erhält man dagegen für 63.000 Euro : 30625 Euro "nur" 2,0571 EP. Der in der Renteninformation prognostizierte Wert wird auf Basis des Durchschnittswertes letzten 5 Jahre hochgerechnet. Bei der Renteninformation im nächsten Jahr wird das Jahr 2005 und damit der Wert von 2,1304 EP nicht mehr zugrundegelegt und voraussichtlich durch den Wert von 2,0623 EP für das Jahr 2005 ersetzt, sofern jeweils ein Verdienst in Höhe der sogen. Beitragsbemessungsgrenze durchgehend erzielt wurde. Insbesondere bei jüngeren Versicherten mit langen Hochrechnungszeiträumen und hohen Verdiensten bewirken diese geringfügien Schwankungen entsprechende Veränderungen bei den Hochrechnungswerten.
B´sonam 12.11.2010 | 12:34
..., dass trotz laufender Einzahlungen der TATSÄCHLICHE Rentenanspruch (also nicht EM oder hochgerechnete Altersrente) im Vergleich zum Vorjahr geringer ausfällt : Stichwort : "Mindestentgeltpunkte" (Auch wenn das in diesem Fall evtl. nicht so sein mag...) Da kann der Rentenanspruch vom einen auf das andere Jahr schon mal schnell um einige EUR runterrasseln.
Renteninfofanam 09.11.2010 | 16:12
Hallo J.Opitz, sie haben die Renteninformation nicht richtig verstanden. Der an 2. Stelle genannte Betrag ist auch in Ihrem konkreten Einzelfall gestiegen. Dies stellt Ihre tatsächliche Rentensteigerung dar. Der 3. Betrag muss sinken, wenn sie mit Ihrem Verdienst an der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Die liegt daran, das für die aktuelle Berechnung nun das endgültige Duchschnittsentgelt für das vorangegangene Jahr berücksichtigt wurde. Bei der vorigen Berechnung ging man lediglich vom vorläufigen Entgelt aus. Da das endgültige Entgelt höher anzusiedeln ist, ergibt sich natürlich ein grösserer Nenner, und das haben wir ja schon damals in der Schule gelernt... je grösser der Nenner, desto kleiner das Endergebnis, wie in Ihrem Fall. Ich denke, das es in Ihren Fall äusserst sinnvoll wäre, das sie sich mal in einer A und B Stelle ausführlich beraten lassen. Das sprengt eindeutig den Sinn und Inhalt dieses Forums. Dann kann man es Ihnen schwarz auf weiss erklären. Ansonsten stellen sie nächstes Jahr wieder genau die gleiche Frage, weil sie nicht verstehen wie die Berechnung funktioniert.
W*lfgangam 09.11.2010 | 19:25
...wäre noch 'Platz' in der Renteninformation auf diese Art der Schwankungen erklärend einzugehen? Ein Mehrwert für den Empfänger! Gruß w. PS: wenn die grafische Signatur nun auch noch den Link zur Beratungsstellensuche enthalten würde wäre es genial gelöst :-)
J.Opitzam 10.11.2010 | 16:11
Zitat von Renteninfofan anzeigenausblenden
Hallo, beim Vergleich der mir übersandten jährlichen Rentenübersichten ist mir aufgefallen, dass die Rentenbeträge von 2008 zu 2009 weniger geworden sind, obwohl ich und mein Arbeitgeber das ganze Jahr Höchstbeträge eingezahlt haben. Die Beträge sind auch richtig vermerkt, warum ist aber die Summe der Rente nicht wie in den vergangenen Jahres auch gestiegen? Hat sich generell bei der Berechnung etwas gendert oder könnte es ein Fehler sein? Danke und Gruß J. Opitz
Hallo J.Opitz, sie haben die Renteninformation nicht richtig verstanden. Der an 2. Stelle genannte Betrag ist auch in Ihrem konkreten Einzelfall gestiegen. Dies stellt Ihre tatsächliche Rentensteigerung dar. Der 3. Betrag muss sinken, wenn sie mit Ihrem Verdienst an der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Die liegt daran, das für die aktuelle Berechnung nun das endgültige Duchschnittsentgelt für das vorangegangene Jahr berücksichtigt wurde. Bei der vorigen Berechnung ging man lediglich vom vorläufigen Entgelt aus. Da das endgültige Entgelt höher anzusiedeln ist, ergibt sich natürlich ein grösserer Nenner, und das haben wir ja schon damals in der Schule gelernt... je grösser der Nenner, desto kleiner das Endergebnis, wie in Ihrem Fall. Ich denke, das es in Ihren Fall äusserst sinnvoll wäre, das sie sich mal in einer A und B Stelle ausführlich beraten lassen. Das sprengt eindeutig den Sinn und Inhalt dieses Forums. Dann kann man es Ihnen schwarz auf weiss erklären. Ansonsten stellen sie nächstes Jahr wieder genau die gleiche Frage, weil sie nicht verstehen wie die Berechnung funktioniert.
Hallo, warum so eine patzige Antwort? Ich habe sachlich gefragt und eigentlich auch eine solche Antwort erwartet! Gruss J. OPitz
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026