Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo "Pauline",
grundsätzlich wird mit der Rentenantragstellung des Ausgleichsberechtigten automatisch der Rentenversicherungsträger des Ausgleichspflichtigen über die mögliche Minderung der Rente aufgrund des Versorgungsausgleichs informiert.
Wenn Sie einen Bonus aus dem Versorgungsausgleich in Ihrer Rente haben, sollte Ihr geschiedener Mann ab dem Beginn Ihrer Rente einen Malus haben. Um eine Überzahlung und Rückforderung der Rente zu vermeiden, sollte sich Ihr geschiedener Mann bei seinem Rentenversicherungsträger melden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung
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