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Rentenüberzahlung

von Pauline30.07.2009 | 04:03
1193 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin geschieden und beziehe seit 01.12.08 Rente. Die Rentenanwartschaften wurden aufgerechnet. Meine Rente stimmt. An meinen geschiedenen Mann wird die Rente ungekürzt ausgezahlt. Muss er sich beim Rententräger melden? Muss er den zu viel gezahlten Betrag zurückzahlen? Danke für kurze Info. Pauline

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 30.07.2009 | 09:54

Hallo "Pauline",

grundsätzlich wird mit der Rentenantragstellung des Ausgleichsberechtigten automatisch der Rentenversicherungsträger des Ausgleichspflichtigen über die mögliche Minderung der Rente aufgrund des Versorgungsausgleichs informiert.

Wenn Sie einen Bonus aus dem Versorgungsausgleich in Ihrer Rente haben, sollte Ihr geschiedener Mann ab dem Beginn Ihrer Rente einen Malus haben. Um eine Überzahlung und Rückforderung der Rente zu vermeiden, sollte sich Ihr geschiedener Mann bei seinem Rentenversicherungsträger melden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung

2 Antworten

Paulineam 31.07.2009 | 04:51
Vielen Dank für die Info. So hatte ich das auch gedacht. Eine Frage habe ich allerdings noch. Mein geschiedener Mann musste bis zu meiner Rente Unterhalt 845 EUR. zahlen. Dieses Geld wurde gepfändet, weil er freiwillig nicht gezahlt hat. (Waren über 30 Jahre verheiratet und ich wurde wegen einer jüngeren Frau verlassen.)Auf dem Arbeitsmarkt hatte ich aufgrund meines Alters keine Chance mehr. Die Pfändung dieses Unterhaltes läuft trotz meiner Rente weiter, steht mir in dieser Höhe also nicht mehr zu, nur noch der Ausgleich. Dieses Geld ruht auf meinem Konto,also ich habe es nicht ausgegeben, weil ich wusste, es steht mir in dieser Höhe nicht zu. Kann der Rententräger mich belangen?, meinen geschiedenen Mann habe ich gleich im Dezember letzten Jahres um Klärung gebeten. Erfolglos....er ist ziemlich abgesackt, sprich...mit seiner jungen Partnerin dem Alkohol verfallen. Danke für Info. LG Pailine
Haseam 31.07.2009 | 09:36
Hallo, der RV- Träger wird Sie wohl kaum belangen, sondern Ihren Geschiedenen ggf. zur Kasse bitten. Nur er könnte zivilrechtlich etwas unternehmen bzw. das Urteil in Bezug auf den Unterhalt abändern lassen.
Deutsche Rentenversicherung
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