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Experten-Antwort

Rentenüberzahlung zurückzahlen

von Inka06.05.2016 | 17:50
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Nun ist es soweit. Ich habe heute per Einschreiben von der DRV Bund meinen Bescheid bekommen, dass ich die Differenz von der teilweisen EMR zur vollen zurückzahlen soll binnen vier Wochen. Die Krankenkasse hat das Krankengeld zurück und ich soll jetzt knapp 4000 Euro zurückzahlen. Mein Mann hat eine Regelinsolvenz laufen und arbeitet Vollzeit. Ich würde gerne 450 Euro im Monat zuverdienen. Mein Chef muss allerdings erst überlegen, wie er mich einsetzen kann. Ich rufe da Montag auf jeden Fall an, würde trotzdem gerne vorab von euch wissen, was ich machen soll. Ich hab definitiv das Geld nicht in der Portokasse. Zudem hab ich den Antrag vor einem Jahr gestellt. Hätten die früher reagiert, wäre die Summe gar nicht entstanden. Hätte hätte Fahrradkette. Nun würde ich gerne eine Runde Zombomaten fahren. Weiss nur nicht , wo der steht. Inka

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Danke W*lfgang für die nette Hilfe auf die ich gerne verweise.

Und wenn es keine Anhörung sondern ein Bescheid ist, haben Sie das Recht Widerspruch einzulegen und können Ihre Gründe (wie von W*lfgang dargelegt) in der Widerspruchsbegründung vortragen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Schildern Sie Ihre Lage, Teilzahlungen sollten in aller Regel möglich sein, wenn Sie den kompletten Betrag nicht in einer Summe aufbringen können.

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10 Antworten

W*lfgangam 06.05.2016 | 19:13
Hallo Inka, Bescheid oder nur eine 'Anhörung' - "Wir/DRV wollen dies und das tun - Sie können sich dazu äußern"? Wenn Letzteres zutrifft, haben Sie zunächst alle Möglichkeiten, der DRV Ihre finanzielle Lage darzustellen und ggf. auf Ratenzahlungen oder Aufschub der Forderung hinzuwirken. Sofern es finanziell ganz eng ist, können Sie der DRV auch eine 'Bedürftigkeitsprüfung' des örtlichen Sozialamtes vorlegen, welche finanziellen Mittel Ihnen lfd. (nicht) zur Verfügung stehen. > Die Krankenkasse hat das Krankengeld zurück Wenn Sie hier schon eine frühere Frage ins Forum gestellt haben sollten, habe ich den Zusammenhang nicht in Erinnerung. Daher: warum hat die KK das KG zurück? Sie erhält nur Monat für Monat die Höhe der Rente, bei TEMR nur den Teilbetrag - RestKG bleibt Ihnen erhalten. > Nun ist es soweit. Wäre nett, wenn Sie das nächste Mal ein Link auf die Ausgangssituation setzen würden ;-) Gruß w.
Inkaam 06.05.2016 | 21:26
Hallo Wolfgang /Hallo Experte/in Es ist ein Bescheid. Folgende Situation. Ich beziehe seit drei Jahren halbe EMR, weil ich noch 20h die Woche berufstätig war. Bin seit einem Jahr AU und hab vor einem Jahr auch den Antrag auf volle EMRente gestellt. Ich habe also das letzte Jahr Krankengeld und Teilerwerbsminderungsrente bekommen. Mit dem Bescheid der vollen EMRente rückwirkend, wurde ja der Bescheid der halben Rente aufgehoben. Die DRV hat mit der einbehaltenen Rentennachzahlung der Rente wegen voller EM den Erstattungsanspruch der KK erfüllt. Somit reicht das übergebliebene Geld nicht ganz aus, die halbe Rente auszugleichen. Das wird jetzt zurückgefordert. Das sehe ich auch voll und ganz ein. Also könnte die DRV monatlich etwas einbehalten, bis das ausgeglichen ist? Tut mir leid, dass ich mich so ungenau ausgedrückt habe,nur ist es ziemlich aufregend für mich, soviel zu bezahlen.
Inkaam 06.05.2016 | 23:04
Ja ok. Ich klär das Montag. Bin schon erleichtert,dass man Teilzahlung machen kann.
Inkaam 07.05.2016 | 05:58
Hallo Wolfgang Am 6.4.16 hab ich den Beitrag "Rückzahlung Krankengeld "ins Forum gestellt, weiß nur nicht , wie ich speziell darauf verweisen kann. Da hat Herr Benzin" geantwortet, dass es sich hier um eine rückwirkende Umwandlung einer teilweisen EM in eine volle EM handelt. Da greift das Urteil des BSG vom 7.9.10.
Hugoam 06.05.2016 | 22:55
Sorry, ich versteh das nicht: Ist vorher denn keine Anhörung erfolgt? Welche Beträge werden genau gefordert? Die DRV kann doch nur das Verlangen, was zuviel _gezahlt_wurde!
qwertzam 07.05.2016 | 08:19
Das hängt mit dem BSG-Urteil vom 07.09.2010 zusammen. Hier habe ich es mal erklärt: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Kurzfassung: Wenn laufend eine teilweise Erwerbsminderungsrente (= TEM) bezogen wird und rückwirkend volle Erwerbsminderungsrente (= VEM) zugesprochen wird, dann 1.) wird der Zeitraum der überschneidenden TEM als Überzahlung festgestellt, weil 2.) die Krankenkasse/Argentur für Arbeit die Möglichkeit zugesprochen bekommen hat, einen vollen Erstattungsanspruch auf die VEM geltend zu machen (und nicht wie vor dem Urteil nur auf den Differenzbetrag von TEM zu VEM) 3.) In der Folge bleibt dann von der Nachzahlung der VEM nichts mehr/wenig übrig, das man mit der Überzahlung (1.) aufrechnen kann. 4.) Daher muss dann der Leistungsbezieher die restliche Überzahlung selbst erstatten. Daher schrieb Inka in Ihren Anfangsbeitrag auch "Hätten die früher reagiert, wäre die Summe gar nicht entstanden." Aus der praktischen Erfahrung: Selbst wenn es eine Anhörung ist; gegen den Zustand der Überzahlung wird man sich schlecht wehren können, da spätestens das Sozialgericht (= SG) sich ebenfalls auf das höherwertige BSG-Urteil verweist (im Übrigen erstritten durch die Krankenkassen selbst). Ich hab da schon Leute gesehen, die sich hoffenungserwartend einen Anwalt genommen haben, der von Sozialrechts nichts versteht, dann vorm SG käglich zurückgewiesen wurde und dann auch noch auf den Kosten hängen geblieben sind. Modulalitäten zur Ratenzahlung stehen dem aber dennoch nicht entgegen. Letztlich ist es aber die Aufgabe des (Jetzt-)Schuldners einen entsprechenden Vorschlag zu machen.
Nahlaam 07.05.2016 | 02:57
Wieso fordert die Krankenkasse überhaupt Krankengeld zurück? Der Erstattungsanspruch der Krankenkasse gilt doch nur in Höhe der gezahlten Erwerbsminderungsrente, ist das Krankengeld höher, bleibt die Kasse auf den überzahlten Beträgen quasi "sitzen". Dies ergibt sich für Krankengeld-Zahlungen aus § 50 Absatz 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch 5. Ist danach über den (rückwirkenden) Beginn der Rente wegen Erwerbsminderung "hinaus Krankengeld gezahlt worden und übersteigt dieses den Betrag der Leistungen, kann die Krankenkasse den überschießenden Betrag vom Versicherten nicht zurückfordern." Sie müssen also normalerweise keine Angst haben, das i.d.R. höhere Krankengeld, bzw. den Unterschiedsbetrag an die Krankenkasse zurückzahlen zu müssen. Ich kann also die Forderung der DRV nicht nachvollziehen. Das würde ja bedeuten, die DRV hat der Krankenkasse trotz Zahlung der teilweisen Erwerbsminderungsrente im fraglichen Zeitraum im Rahmen der Nachverrechnung den Zahlbetrag der vollen EM-Rente zurückerstattet, obgleich die Krankenkasse doch nur hälftiges Krankengeld gezahlt haben müsste und die DRV will nun die im fraglichen Zeitraum gezahlte teilweise EM-Rente von Ihnen zurück, obwohl dies mit einer "ordentlichen" Nachverrechnung gar nicht notwendig wäre. Gegen diesen Bescheid würde ich sofort Widerspruch einlegen. Sie haben im letzten Jahr hälftiges Krankengeld und teilweise EM-Rente bezogen, durch die rückwirkende Genehmigung der vollen EM-Rente müsste die Krankenkasse dieses hälftige Krankengeld zurückerstattet bekommen und der Zahlbetrag der teilweisen EM-Rente nach Verrechnung des Krankengeldes von Ihrem Anspruch auf volle EM-Rente abgezogen werden, das müsste doch Null auf Null ausgehen. Da ist es doch gar nicht nötig, rückwirkend volle Rente zu zahlen und dann die teilweise zurückzufordern, weil die DRV die volle an die Krankenkasse überwiesen hat. Klingt schon merkwürdig...
W*lfgangam 07.05.2016 | 18:38
Zitat von qwertz anzeigenausblenden
qwertz schrieb

Das hängt mit dem BSG-Urteil vom 07.09.2010 zusammen.

Hier habe ich es mal erklärt:

https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=26913

Kurzfassung: Wenn laufend eine teilweise Erwerbsminderungsrente (= TEM) bezogen wird und rückwirkend volle Erwerbsminderungsrente (= VEM) zugesprochen wird, dann

1.) wird der Zeitraum der überschneidenden TEM als Überzahlung festgestellt, weil

2.) die Krankenkasse/Argentur für Arbeit die Möglichkeit zugesprochen bekommen hat, einen vollen Erstattungsanspruch auf die VEM geltend zu machen (und nicht wie vor dem Urteil nur auf den Differenzbetrag von TEM zu VEM)

3.) In der Folge bleibt dann von der Nachzahlung der VEM nichts mehr/wenig übrig, das man mit der Überzahlung (1.) aufrechnen kann.

4.) Daher muss dann der Leistungsbezieher die restliche Überzahlung selbst erstatten.

Daher schrieb Inka in Ihren Anfangsbeitrag auch "Hätten die früher reagiert, wäre die Summe gar nicht entstanden."

Aus der praktischen Erfahrung: Selbst wenn es eine Anhörung ist; gegen den Zustand der Überzahlung wird man sich schlecht wehren können, da spätestens das Sozialgericht (= SG) sich ebenfalls auf das höherwertige BSG-Urteil verweist (im Übrigen erstritten durch die Krankenkassen selbst). Ich hab da schon Leute gesehen, die sich hoffenungserwartend einen Anwalt genommen haben, der von Sozialrechts nichts versteht, dann vorm SG käglich zurückgewiesen wurde und dann auch noch auf den Kosten hängen geblieben sind.

Modulalitäten zur Ratenzahlung stehen dem aber dennoch nicht entgegen. Letztlich ist es aber die Aufgabe des (Jetzt-)Schuldners einen entsprechenden Vorschlag zu machen.

Ihnen qwertz, vielen Dank für diesen (erneut) wertvollen Hinweis! Gruß w. ...so langsam brauche ich eine Assistentin, die meine Link-Sammlung auf Vollständigkeit überprüft ;-)
Inkaam 07.05.2016 | 20:03
Ja ich bedanke mich auch für die tollen Hilfestellungen. Ich werde das jetzt mit unserer Insolvenzverwalterin besprechen und dieses der DRV mitteilen. Aber erstmal genießen wir das tolle WE.
Hugoam 08.05.2016 | 15:59
@qwertz Auch von mir vielen Dank für die Aufklärung! Wieder was dazu gelernt...
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