Das hängt mit dem BSG-Urteil vom 07.09.2010 zusammen.
Hier habe ich es mal erklärt:
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=26913
Kurzfassung: Wenn laufend eine teilweise Erwerbsminderungsrente (= TEM) bezogen wird und rückwirkend volle Erwerbsminderungsrente (= VEM) zugesprochen wird, dann
1.) wird der Zeitraum der überschneidenden TEM als Überzahlung festgestellt, weil
2.) die Krankenkasse/Argentur für Arbeit die Möglichkeit zugesprochen bekommen hat, einen vollen Erstattungsanspruch auf die VEM geltend zu machen (und nicht wie vor dem Urteil nur auf den Differenzbetrag von TEM zu VEM)
3.) In der Folge bleibt dann von der Nachzahlung der VEM nichts mehr/wenig übrig, das man mit der Überzahlung (1.) aufrechnen kann.
4.) Daher muss dann der Leistungsbezieher die restliche Überzahlung selbst erstatten.
Daher schrieb Inka in Ihren Anfangsbeitrag auch "Hätten die früher reagiert, wäre die Summe gar nicht entstanden."
Aus der praktischen Erfahrung: Selbst wenn es eine Anhörung ist; gegen den Zustand der Überzahlung wird man sich schlecht wehren können, da spätestens das Sozialgericht (= SG) sich ebenfalls auf das höherwertige BSG-Urteil verweist (im Übrigen erstritten durch die Krankenkassen selbst). Ich hab da schon Leute gesehen, die sich hoffenungserwartend einen Anwalt genommen haben, der von Sozialrechts nichts versteht, dann vorm SG käglich zurückgewiesen wurde und dann auch noch auf den Kosten hängen geblieben sind.
Modulalitäten zur Ratenzahlung stehen dem aber dennoch nicht entgegen. Letztlich ist es aber die Aufgabe des (Jetzt-)Schuldners einen entsprechenden Vorschlag zu machen.