Hallo Uwe,
wie W*lfgang schon berichtet hat, kann die Rentenhöhe nicht sinken, da die zur Berechnungsgrundlage der Bruttorente dienenden Werte „besitzgeschützt“ sind. Lediglich Erhöhungen der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bzw. Änderungen bzgl. EKSt. (für den Fall, dass überhaupt eine Steuerlast besteht) können den Zahlbetrag schmälern. Eine Erhöhung beim Wechsel der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente ist theoretisch ebenfalls möglich, ob es allerdings dazu kommt, kann sich Ihre Mutter bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe mittels einer Rentenauskunft berechnen lassen.
Ab 2016 gibt es also Rentenunfähigkeitsrenten ?
nein ihre Altersrente.
[/quote]
Und was ist dann eine Rentenunfähigkeitsrente ?
Wie kann man denn unfähig sein, eine Rente zu beziehen ?
Ab 2016 gibt es also Rentenunfähigkeitsrenten ? nein ihre Altersrente.Und was ist dann eine Rentenunfähigkeitsrente ? Wie kann man denn unfähig sein, eine Rente zu beziehen ?
Ab 2016 gibt es also Rentenunfähigkeitsrenten ?
nein ihre Altersrente.
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Und was ist dann eine Rentenunfähigkeitsrente ?
Wie kann man denn unfähig sein, eine Rente zu beziehen ?
Ab 2016 gibt es also Rentenunfähigkeitsrenten ?
nein ihre Altersrente.
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Und was ist dann eine Rentenunfähigkeitsrente ?
Wie kann man denn unfähig sein, eine Rente zu beziehen ?
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