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Experten-Antwort

Rentenverlängerung

von Martin5118.09.2018 | 15:22
115 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich beziehe seit 2013 eine Arbeitsmarktrente ua. wg. MS. Nun steht die 2. Verlängerung an. Es wurde mir für meinen Hausarzt ein Befundbericht zugesendet. Allerdings ist es nun so, dass dieser leider seit geraumer Zeit nicht mehr praktiziert und ich auf der Suche nach einem neuen bin. Bei meinem bisherigen Neurologen war ich schon etwas länger nicht mehr in Behandlung (wg. Unzufriedenheit) Habe alternativ aktuelle Arztbriefe vom Krankenhaus (stationär wg. MS-Schübe) beigefügt. Ausserdem, der RV mitgeteilt, dass sich mein Gesundheitszustand die letzten Jahre wg der MS verschlechtert hat. Wäre dies ausreichend für eine Weitergewährung der Arbeitsmarktrente? Oder ist eine Begutachtung durch einen Gutachter evtl. Reha erforderlich Grüsse Martin

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es kann durchaus sein, dass die Beurteilung Ihrer Erwerbsminderung auf der Grundlage der Arztbriefe erfolgen kann. Reichen Sie diese bei Ihrem Rentenversicherungsträger ein und erläutern Sie Ihre Situation. Der Rentenversicherungsträger wird Sie über das weitere Vorgehen informieren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

DRVam 18.09.2018 | 15:33
Die Frage, ob noch eine erneute Begutachtung erforderlich ist, kann nur der sozialmedizinische Dienst nach Einschätzung aller ihm vorliegenden medizinischen Unterlagen beantworten. Teilen Sie die Gründe mit, warum sie den Befundbericht nicht einreichen können, legen Sie die aktuellen Arztbriefe bei und warten Sie die Entscheidung ab. Alles andere wäre spekulativ und damit nicht hilfreich.
Deutsche Rentenversicherung
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