Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Johannes,
Hallo alle anderen,
Zunächst einmal bitten wir die unqualifizierten Kommentare bleiben zu lassen. Dies ist ein Forum um Rentenfragen zu beantworten und nicht um einander durch den Dreck zu ziehen.
Zu Ihrer Anfrage Johannes:
Die Entscheidung, ob eine Erwerbsminderung vorliegt obliegt dem Arzt der Deutschen Rentenversicherung und ist eine Einzelfallentscheidung. Erfahrungswerte anderer User bringen Sie diesbezüglich nicht weiter. Wenn der ärztliche Dienst der Rentenversicherung nun davon ausgeht, dass Ihnen eine Reha-Maßnahme helfen würde, wieder in das Arbeitsleben integriert werden zu können, dann müssen Sie dem nach kommen. Allerdings haben Sie das Recht dazu gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Bescheiderteilung Widerspruch einzulegen. Aufgrund dessen wird dann die Entscheidung des Arztes nochmals überprüft. Sie sollten allerdings als Begründung Ihres Widerspruches eine ärztliche Stellungnahme beifügen, damit die Erfolgsaussichten des Widerspruches besser sind.
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