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Experten-Antwort

Rentenverlängerung/Reha?

von Johannes03.10.2018 | 13:07
138 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich beziehe seit nunmehr 6 Jahren eine befristete Em-Rente, bin 51 Jahre alt. Bisher wurde die Rente 1 x anstandslos verlängert. Nun, bei der 2 Rentenverlängerung heisst es nun, ich solle eine Reha machen?? Ich leide ua. an Multipler Sklerose.... In den letzten Jahre war ich wg. MS-Schübe mehrmals in stationärer Behandlung...die MS hat sich seit der ersten Rentenbewilligung verschlechtert. Die Arztbriefe habe ich auch allesamt der DR zukommen lassen. Nur ein Befundbericht vom Hausarzt konnte ich nicht beifügen, da ich längere Zeit nicht in Behandlung war. Habe mit einer Sachverständigen von der DR gesprochen, sie war diesbezüglich etwas perplex. An sich hätte für die Rentenverlängerung die aktuellen Arztbriefe völlig ausreichend sein müssen, ggf. mit Hinzuziehung eines Gutachters....sie meinte, evtl.ist ein Fehler unterlaufen?! Wie sehen Sie das? Ist dies in meinem Fall, eher üblich oder nicht? Grüsse

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Johannes,

Hallo alle anderen,

Zunächst einmal bitten wir die unqualifizierten Kommentare bleiben zu lassen. Dies ist ein Forum um Rentenfragen zu beantworten und nicht um einander durch den Dreck zu ziehen.

Zu Ihrer Anfrage Johannes:

Die Entscheidung, ob eine Erwerbsminderung vorliegt obliegt dem Arzt der Deutschen Rentenversicherung und ist eine Einzelfallentscheidung. Erfahrungswerte anderer User bringen Sie diesbezüglich nicht weiter. Wenn der ärztliche Dienst der Rentenversicherung nun davon ausgeht, dass Ihnen eine Reha-Maßnahme helfen würde, wieder in das Arbeitsleben integriert werden zu können, dann müssen Sie dem nach kommen. Allerdings haben Sie das Recht dazu gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Bescheiderteilung Widerspruch einzulegen. Aufgrund dessen wird dann die Entscheidung des Arztes nochmals überprüft. Sie sollten allerdings als Begründung Ihres Widerspruches eine ärztliche Stellungnahme beifügen, damit die Erfolgsaussichten des Widerspruches besser sind.

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2 Antworten

DRVam 03.10.2018 | 16:02
Jeder Fall ist sozialmedizinisch individuell zu betrachten. Daher wird Ihnen ein Forum keine konkreten Ratschläge bieten können.
Schorscham 03.10.2018 | 13:51
Offenbar hält der sozialmedizinische Dienst der DRV eine Reha-Maßnahme für sinnvoll und eine Besserung Ihrer Erwerbsfähigkeit für möglich. Grundlos werden EM-Renten nicht befristet. Eine Reha kann Ihrer Gesundheit eigentlich nur gut tun, birgt allerdings das "Risiko", dass die abschließende Bewertung Ihres beruflichen Leistungsvermögens positiver ausfällt als bisher. MfG
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