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Experten-Antwort

Rentenverlauf

von Ursel17.09.2019 | 16:16
106 Ansichten
8 Antworten

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Ich habe eine Frage zu meinem Versicherungsverlauf. Dort steht als belegungsfähiger Gesamtzeitraum 328 Monate. Als nicht belegungsfähig werden 59 Monate benannt. D. h.diese Zeit fällt aus der Wartezeit heraus?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da Sie bereit seit 2007 berentet sind, geht es darum ob Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen und damit ab 63, bzw. bei Schwerbehinderung ab 60+x Ihre EM Rente in eine Altersrente umwandeln lassen können.

Dazu empfehle ich die DRV direkt anzuschreiben ob 35 Versicherungsjahre vorliegen, bzw. die nächste DRV Beratungsstelle mit dieser Frage zu kontaktieren.

Nach Ihrer Beschreibung sind Sie Jg 1967, können also frühestens 2029 in Altersrente gehen.

Sofern Sie ab 1984 bis zur Berentung "immer versichert" waren, sollten einschließlich der Zurechnungszeit 35 Versicherungsjahre vorliegen.

Sie könnten auch eine Probeberechnung der Altersrente anfordern aber das macht in Hinblick auf Ihr Alter eher wenig Sinn.

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7 Antworten

senf-dazuam 17.09.2019 | 16:47
Dieser Zeitraum fällt aus der Gesamtleistungsbewertung heraus, die Lücken in diesem Zeitraum wirken nicht senkend auf den Gesamtleistungswert, so dass bestimmte (beitragsfreie) Zeiten schlußendlich besser bewertet werden können.
KSCam 17.09.2019 | 16:59
.....und ergänzend sei gesagt dass Sie daraus wenig zur Wartezeit ablesen können, weil diese Textpassage "irgendwo hinten in der Rentenberchnung" auftauchen und es hierbei um Teilaspekte der Rentenberechnung geht, z.B. die Bewertung beitrafsfreier Zeiten. Die für die Wartezeit zählenden Zeiten finden Sie auf Seite 2, 3 oder 4 in Ihrer Rentenauskunft und auf den Seiten 7 bis 10 der Rentenauskunft finden Sie für jede Rentenart aufgeführt wieviel Wartezeitmonate hierfür bereits vorliegen.
Urselam 17.09.2019 | 17:19
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Danke, da muss ich dann wohl ein anderes "Dokument" bemühen, die hier genannten Zahlen stammen aus dem Versicherungsverlauf für den Versorgungsausgleich. Dieser endet mit 269 Monaten im Schlussatz, was rechnungstechnisch ja zum Gesamtzeitraum minus besagten 59 Monaten passt. Der Zeitraum endet 2008 und bis heute wurden weitere Zeiten(EMR seit 2007)berücksichtigt. Da ich 1984 mit 17 die Schule beendet und eine Lehre absolviert, bis 2007 gearbeitet und dann in die EM gekommen bin, dachte ich, dass jetzt 35 Jahre erreicht wären. Daher mal der Blick in den damaligen Verlauf.
Urselam 17.09.2019 | 19:39
Vielen Dank für diese und alle Antworten. Ja, richtig, Baujahr 1967 und noch ein bisschen Land bis zur Altersrente. Und ja, immer versichert gewesen(Lehre, Arbeit, dann leider krank=EMR). Aber da trotz der Rentenferne die 35 Jahre ein kleiner Meilenstein sind, ist es schon ein kleines bisschen von Bedeutung. Nochmals Vielen Dank an alle.
W°lfgangam 17.09.2019 | 20:17
Zitat von Ursel anzeigenausblenden
Hallo Ursel, ist eigentlich ohne Bedeutung. Wenn Sie nicht eine permanent zu verlängernde 'Arbeitsmarktrente' erhalten (ständig Weiterzahlungsantrag, neue Begutachtung/Neubewertung der EM), sondern bereits eine unbefristet EM-Rente. Diese geht dann mit Alter 67 in eine Regelaltersrente über - bei gleichem Rentenbetrag. Da Sie in Ihrer EM-Rente bereits eine Zurechnungszeit bis Alter 60 erhalten haben, werden Sie auch die 35 Jahre erreichen und können somit bereits mit 62/bei GdB 50 oder 63/ohne GdB 50 in Altersrente 'umwandeln' lassen - Rente bekommt einen neuen Namen, am Zahlbetrag ändert sich nichts. Das, was Sie aus Ihrem Rentenbescheid aus Anlage 4 herausgelesen haben, hat mit den eigentlichen Wartezeiten/Mindestversicherungszeiten für die Rentenarten einiges, aber doch recht wenig zu tun. Wie andere User vor mir ausführten, geht es in dieser Anlage 4 (mal den einleitenden Text genau nachlesen) lediglich um die Ermittlung eines bestmöglichen Durchschnittswert Ihrer Versicherungszeiten, um damit andere Zeiten zu bewerten oder ggf. aufzuwerten. Da hier gelegentlich Verständnisprobleme entstehen, ist in neuen Rentenbescheiden dieser Teil der internen Rentenberechnung nicht mehr Bestandteil des Rentenbescheides/auch grundsätzlich keiner Rentenauskunft mehr ;-) Tipp: so ab 60/62 informieren Sie sich wieder in einer Beratungsstelle, was 'Umwandlung' der EM-Rente in Altersrente betrifft, ob Vorteile möglich sind -> grundsätzlich nur, wenn neue Versicherungszeiten _nach_ der Zurechnungszeit bis 60 entstanden sind. Gruß w.
Urselam 17.09.2019 | 21:06
Auch noch mal Danke an Sie, Wolfgang, für die ausführliche Antwort. Mit Sicherheit habe ich da was etwas durcheinander gebracht. Aber deshalb gibt es ja dieses Forum :-) Ja, die Rente ist unbefristet, die Schwerbehinderung GdB 60 ebenfalls. Das hiesse nach heute geltendem Recht mit 62 bei gleicher Abschlagshöhe umwandeln. Ob das in 10 Jahren noch so ist, wird die Zeit zeigen.
W°lfgangam 17.09.2019 | 22:03
Hallo Ursel, Danke auch von mir für Ihre positive Rückmeldung/nun hab ich es verstanden. Kommt hier leider selten vor, dass sich Fragende für eine Antwort bedanken - und damit die Arbeit der DRV-Experten, sowie auch die der vielen freiwilligen Helferlein/User mit ein klein wenig freundlichen Worten ausklingen lassen :-) Alles Gute für Sie ...bis in 10 Jahren ;-) Gruß w.
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