Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Kivi,
in der gesetzlichen Rentenversicherung können Anrechnungszeiten wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz berücksichtigt werden, wenn eine zeitgleiche versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nicht ausgeübt wurde.
Des Weiteren können Zeiten der Kindererziehung (=Pflichtbeitragszeiten) sowie Kinderberücksichtigungszeiten anerkannt werden.
Bezahlter Schwangerschafts- und Wochenurlaub sowie ein bezahltes Babyjahr gibt es somit in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht.
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