Bei Bezug eines in der Rentenversicherung versicherungspflichtigen Arbeitslosengeldes I werden die Beiträge aus 80 % des der Berechnung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegenden Arbeitsentgeltes (= sog. Bemessungsentgelt) berechnet. Das Bemessungsentgelt entspricht in etwa dem Vorentgelt, so dass Sie für ein Jahr Arbeitslosengeldbezug ca. 0,8 Entgeltpunkte bekommen werden.