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Experten-Antwort

Rentenversicherung

von Honig im Kopf12.09.2019 | 10:39
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Zusammen, wir haben eine private fondsgebundene Rentenversicherung gekündigt. Die Kündigung wurde 01.10.2019 angenommen. Nun aber das Problem: Der Versicherer will das Geld erst zwei Monate später auszahlen, mit folgender Begründung: Einführung eines neuen IT-System für die Riester-Zulagenverwaltung. In den folgenden Wochen können dadurch keine Vertragsabrechnungen vorgenommen werden, da der elektronische Datenaustausch mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) nicht möglich ist. NACH EINSATZ DES NEUEN IT-SYSTEMS IM DEZEMBER 2019 WERDEN WIR IHREM WUNSCH UNVERZÜGLICH NACHKOMMEN UND DIE VERTRAGSABRECHNUNG VORNEHMEN. Ist das überhaupt zulässig, dürfen die das.....??? Es muss doch noch andere Wege zur Kommunikation mit der ZfA geben!?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ob das Problem tatsächlich bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) liegt oder vielleicht doch beim Versicherer, sollten Sie telefonisch bei der ZfA klären (03381 21222324).

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3 Antworten

Tippsiam 12.09.2019 | 13:03
Hallo Honig im Kopf, auch wenn hier im Forum jemand eine Antwort darauf weiß, ob "die das dürfen", ändert es ja nichts an der Tatsache, dass Sie das Geld wohl später bekommen werden als erwartet. Selbst dann, wenn Sie sich mit dem Fond nun darüber streiten, ob erlaubt oder nicht etwas verzögert wird. Eher dauert es dann noch länger... Im Zeitalter der zunehmenden Digitalisierung der Kommunikation kann es sicher leider doch immer wieder zu Situationen kommen, in denen dann etwas hakt. Schauen Sie nochmals in Ihre Unterlagen, da müsste eigentlich stehen, wie das Rückzahlungsprocedere erfolgt und was passiert wenn... Sollten Sie wegen der verspäteten Zahlung in finanzielle Engpässe kommen, können Sie evtl. einen Überbrückungskredit aufnehmen und die anfallenden Kosten geltend machen. Oder Sie schreiben den Fond an und bitten um eine Teilauszahlung vorab, es sollte ja feststehen, von welchem Betrag mindestens auszugehen ist. Ärgern Sie sich nicht über die Hürden der digitalen Welt, sondern freuen Sie sich, dass Sie sich finanziell abgesichert haben und nun bald davon profitieren können. Viel Erfolg und gute Gesundheit!! Tippsi
W°lfgangam 12.09.2019 | 21:01
Hallo Honig im Kopf, im Rahmen des Zuflussprinzips (Steuern/KV-PV) könnte das sogar ein Vorteil sein - was hier niemand im Rentenforum beurteilen kann :-) > Einführung eines neuen IT-System für die Riester-Zulagenverwaltung. Was nicht geht, geht nicht = kein Problem der DRV, ist letztendlich mit Ihrem Anbieter (gerichtlich) zu klären. Gruß w.
Schadeam 12.09.2019 | 22:27
.....aber wenn Sie das gerichtlich klären wollen, dauert es eher noch länger..... Fazit: Pech gehabt, Ihr Problem, das im übrigen nicht im Einflussbereich der DRV liegt. Was soll Ihnen dazu morgen der eingeteilte Experte = DRV mitarbeiter sagen?
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