Sofern Sie sich Ihr Mann ordnungsgemäß von der Versicherungspflicht hat befreien lassen, kommen Beitragsnachzahlungen normalerweise nicht auf Sie zu.
Wir empfehlen Ihnen das Angebot der Deutschen Rentenversicherung auf kostenfreie Beratung in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen wahrzunehmen. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin und bringen die Ihnen vorliegenden Unterlagen ihres Rentenversicherers mit. Unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne.