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rentenversicherung

von claudia26.07.2007 | 09:59
1214 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
guten tag, eine frage. mein mann ist selbstständig und von der zahlung der rentenversicherung befreit. jetzt haben wir jedoch von anderen gehört, dass sie einen pflichtbeitrag zahlen müssen, ein anderer mußte 20.000 nachzahlen, weil er es nie gemacht hat. jetzt sind wir unsicher, ncith das wir nach jahren auch solch eine nachzahlung bekommen. was stinmmt denn nun? vielen Dank. claudia

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sofern Sie sich Ihr Mann ordnungsgemäß von der Versicherungspflicht hat befreien lassen, kommen Beitragsnachzahlungen normalerweise nicht auf Sie zu.

Wir empfehlen Ihnen das Angebot der Deutschen Rentenversicherung auf kostenfreie Beratung in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen wahrzunehmen. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin und bringen die Ihnen vorliegenden Unterlagen ihres Rentenversicherers mit. Unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne.

1 Antworten

Tomam 26.07.2007 | 10:05
Hat sich ihr Mann von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, weil eine Pflicht bei Ihm vorliegt? Wenn ja, gilt die Befreiung bis Ablauf, danach tritt evtl. wieder die Pflicht ein. Es wären genauere Angaben nötig um die Frage beantworten zu können. Welche selbständige Tätigkeit übt er aus? Hat er Angestellte (Evtl. auch geringfügig)? Bis dahin empfiehlt sich erst einmal folgender Link Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. oder eine Suche nach dem SGB VI online und dann mal § 2 SGB VI lesen Gruß Tom
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