Hallo Gerd,
W*lfgang hat Ihnen die Vorteile eines versicherungspflichtigen Minijob aufgezeígt. Da Sie bereits kurz vor Beginn der Altersrente stehen, dürfte für Sie der Fakt, dass Sie dadurch weitere Beitragszeiten angerechnet bekommen, nicht so wichtig sein. Weitere Ergänzungen habe ich nicht.