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Experten-Antwort

Rentenversicherung befreien bei Minijob als Rentner?

von Gerd11.03.2019 | 17:17
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Hallo Ich gehe in Kürze in Altersrente, 6 Monate vor der regulaeren Altersrente (1,8 % Abzug) Jetzt wurde mir ein Minijob angeboten. Mir stellt sich die Frage was macht Sinn , von der Rentenversicherungsplicht befreien lassen oder nicht? Vielen Dank für Informationen. Gruß Gerd

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerd,

W*lfgang hat Ihnen die Vorteile eines versicherungspflichtigen Minijob aufgezeígt. Da Sie bereits kurz vor Beginn der Altersrente stehen, dürfte für Sie der Fakt, dass Sie dadurch weitere Beitragszeiten angerechnet bekommen, nicht so wichtig sein. Weitere Ergänzungen habe ich nicht.

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4 Antworten

W*lfgangam 11.03.2019 | 22:17
Hallo Gerd, wenn Sie auch nach der Regelaltersgrenze (weiterhin) versicherungspflichtig im Minijob sind/bleiben, wird sich Ihre Altersrente jeweils zum 01.07. erhöhen. Geht natürlich nicht um viel an Rente mehr - für ein Jahr Minijob erhöht sich Ihre Rente zunächst dann um rd. 4 EUR mtl./200 EUR im Jahr dafür eingezahlt (wenn die 450 voll ausgereizt worden sind). Damit haben Sie Ihren Pflichtbeitrag aus dem Minijob immerhin schon nach 4 Jahren wieder raus (mehr rd. 50 EUR Jahresrente). Und die Amortisationsphase wird sich bei andauerndem Minijob immer weiter verkürzen, da sie für jedes weitere Jahr der Minijob-Beschäftigung noch einen Bonus von 6 % (auf den Minijob-Rentengewinn) ab 01.07. dazu erhalten. Es *lohnt sich durchaus, wenn Sie sich mit den Zahlungen /Ihren Beiträgen /was kommt wann bei raus, beschäftigen/informieren -> nächste Beratungsstelle. Gruß w.
W*lfgangam 11.03.2019 | 22:35
Nachtrag: Sie mögen denken, das sind Peanuts - richtig, was die Höhe an sich betrifft. Der Gesetzgeber schenkt Ihnen allerdings ab Erreichen der Regelaltersgrenze auch den Zuwachs aus dem Rentenbeitrag des Arbeitgebers (15 % = rd. 3,50 Monatsrente neben Ihren spärlichen 3,6% = nur 1,00 EUR Monatsrente), der sonst ohne Ihre Pflichtversicherung komplett verfallen würde. Fragen Sie Ihre Bank, ob die Ihnen bei rd. 200 Jahresbeitrag eine Monatsrente von netto 4,00 EUR 'sofort' auszahlen würde ...die lachen sich schlapp "wenn Ihr Kapital Früchten tragen soll, kaufen Sie sich einen Obstbaum" :-)) Gruß w.
Modi1969am 12.03.2019 | 08:50
Hallo, kleine Ergänzung: üben Sie den Minijob VOR Erreichen der Altersgrenze aus und lassen sich von der Vers.pflicht befreien, steigern Sie Ihre Rente über das Regelalter nicht mehr. Sind Sie hingegen bei Erreichen des Regelalters Vers.pflichtig, können Sie auf die dann eigentlich eintretende Versicherungsfreiheit wegen Altersvollrentenbezugs verzichten mit der von W*lfgang beschriebenen Steigerungswirkung. Die Vers.pflicht hat neben der Steigerungswirkung in der Altersrente auch wesentliche Vorteile bei evtl. Hinterbliebenenrentenbezug: Minijob mit VP erhält bei der Einkommensanrechnung einen Pauschalabzug (-40 %), Minijob ohne VP geht in voller Höhe in die Einkommensanrechnung. Die kleine "Investition" durch Beitragseinzug führt ggf. zu geringerer Kürzung der Witwenrente mit der Folge, dass Sie trotz Beitragsbelastung Minijob unterm Strich mehr Geld haben. Mehr dazu in der Beratungsstelle der RV...
Gerdam 12.03.2019 | 19:20
Hallo Vielen Dank für die Antworten.
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