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Experten-Antwort

Rentenversicherung bei Kindererziehung

von schünemann04.01.2011 | 11:29
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1 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren,ich hätte mal eine sehr wichtige Frage. Ich bin in einer Beziehung und hab im Nov.2010 mit meinem Partner ein gemeinsames Kind bekommen und wir haben uns gemeinsam eine Wohnung gesucht,nun zur Frage Mein Freund hat eine Umschulung von der ARGE und ich bekomme Erwerbsminderungsrente und nun bekommen wir noch einen geringen Betrag von der ARGE und den Betrag dürfen wir nicht überschreiten sagte uns das amt sonst würde mein Freund aus der Umschulung fallen,nun habe ich von der rentenkasse aber ein schreiben bekommen das ich für das neugeborene Kind Rentenanwartschafen beantragen kann ist das möglich das man auf das Geld verzichtet und das kind nicht berechnet wird da sonst ja mein Freund seine Umschulung aufgeben müsste und es schon 5jahre gedauert hat bis er sie bekommen hat.Würde mich über eine genauere Auskunft sehr freuen und es wäre mir sehr geholfen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für die Erziehung eines Kindes während der ersten drei Jahre nach der Geburt werden 36 Kalendermonate Pflichtbeitragszeiten im Versicherungskonto angerechnet, falls die Voraussetzungen erfüllt sind. "Rentenanwartschaften" heißt nicht, dass Sie sofort einen Zahlbetrag ausbezahlt bekommen, sondern dass die Zeiten der Kindererziehung vorgemerkt und bei der späteren Gewährung einer Rente berücksichtigt werden. Da Sie bereits Bezieherin einer Erwerbsminderungsrente sind, würden bei Ihnen die Kindererziehungszeiten erst bei einer späteren Altersrente berücksichtigt werden.

Die Zeiten der Kindererziehung bekommt grundsätzlich die Person, die das Kind überwiegend erzieht. Liegt eine gemeinsame Erziehung vor, ist die Erziehungszeit der Mutter zuzuordnen. Soll die Kindererziehungszeit dem Vater zugeordnet werden, so können Sie dies durch eine gemeinsame übereinstimmende Erklärung festlegen. Beachten Sie bitte, dass die gemeinsame Erklärung (Vordruck V820) nur für die Zukunft (max. zwei Kalendermonate rückwirkend) gilt und nicht für einen zurückliegenden Zeitraum abgegeben werden kann.

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