Wenn Sie zu Ihrer Rente hinzuverdienen, sollten Sie zunächst Ihre persönlichen Hinzuverdienstgrenzen beachten. Diese finden Sie in Ihrem Rentenbescheid. Abhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes wird Ihre Rente wegen teilweiser EM in voller oder nur noch in halber Höhe oder ggf. auch gar nicht mehr weitergezahlt.
Die Beiträge zur Krankenversicherung werden auch im Falle einer Beschäftigung von Ihrer Rente abgezogen.
Soweit Sie als Arbeitnehmer mehr als geringfügig (>400 EUR) beschäftigt sind, besteht trotz des zeitgleichen Rentenbezugs auch in der Rentenversicherung Versicherungs- und Beitragspflicht. D.h., Sie erwirtschaften weitere Entgeltpunkte, die in einer späteren Rente berücksichtigt werden.