Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Armin Hunter,
zunächst einmal wäre zu prüfen, ob Sie als selbständig Tätiger in der Rentenversicherung versicherungspflichtig sind.
Die Personenkreise, die versicherungspflichtig sind, sind abschließend in § 2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch geregelt. Es handelt sich insbesondere um Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben, selbständige Lehrer, Selbständige mit einem Auftraggeber, etc.
Sofern Sie nicht kraft Gesetzes versicherungspflichtig sind, können Sie gegebenenfalls auf Antrag versicherungspflichtig werden oder freiwillige Beiträge zahlen.
Die Vor- und Nachteile hat chi bereits sehr gut beschrieben.
Was für Sie zweckmäßig ist, kann ich ohne Kenntnis Ihres bisherigen Versicherungslebens nicht beurteilen. Sie sollten sich daher gegebenenfalls in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen entsprechend informieren.
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