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Experten-Antwort

Rentenversicherung freiwillig oder pflicht

von Armin Hunter30.10.2018 | 11:51
73 Ansichten
3 Antworten

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Was wäre für einen Selbstständigen empfehlenswerter, die Pflicht oder freiwillige Rentenversicherung? Ich möchte nach Möglichkeiten von meinen 5.000-5.500€ jeden Monat den Höchstbetrag einzahlen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.10.2018 | 15:24

Hallo Armin Hunter,

zunächst einmal wäre zu prüfen, ob Sie als selbständig Tätiger in der Rentenversicherung versicherungspflichtig sind.

Die Personenkreise, die versicherungspflichtig sind, sind abschließend in § 2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch geregelt. Es handelt sich insbesondere um Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben, selbständige Lehrer, Selbständige mit einem Auftraggeber, etc.

Sofern Sie nicht kraft Gesetzes versicherungspflichtig sind, können Sie gegebenenfalls auf Antrag versicherungspflichtig werden oder freiwillige Beiträge zahlen.

Die Vor- und Nachteile hat chi bereits sehr gut beschrieben.

Was für Sie zweckmäßig ist, kann ich ohne Kenntnis Ihres bisherigen Versicherungslebens nicht beurteilen. Sie sollten sich daher gegebenenfalls in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen entsprechend informieren.

2 Antworten

Danielaam 30.10.2018 | 12:20
Im privaten Bereich ist das ja geteilt: die Versicherung für Erwerbsunfähig bzw. Berufsunfähigkeit ist abgeteilt von der Altervorsorge. Ich war auch damals selbständig und hab alles falsch gemacht. Heute würde ich es anders machen: Für den Fall einer Berufsunfähigkeit würde ich eine Versicherung abschließen in Höhe von vielleicht 1500€ monatlich, das dürfte etwa 80€ monatlich kosten. Anstelle privater Alzervorsorge, was sowieso alles nicht sicher ist, würde ich 1-2 Immobilien kaufen. Als 3. würde ich freiwillig in die gesetzliche Einzahlen um mich diesbezüglich gleichzustellen mit Angestellten. Only my Five Cent
chiam 30.10.2018 | 12:51
Vorteil freiwillige Versicherung: flexibler – man kann jederzeit die Beitragshöhe ändern (zwischen Mindest- und Höchstbeitrag) oder die freiwillige Versicherung beenden und ggf. später wieder aufnehmen. Vorteil Antragspflichtversicherung: mehr Leistungen – Pflichtbeitragszeiten schaffen/erhalten einen früheren Anspruch auf Reha-Leistungen und einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
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