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Rentenversicherung für Selbständige?

von Natalie12.01.2010 | 11:11
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7 Antworten

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Hallo, ich habe mich vor Kurzem mit einem Büroservice selbständig gemacht und beabsichtige, als selbständige Sekretärin zu arbeiten, sowohl vom Home Office aus als auch bei Kunden vor Ort als Urlaubsvertretung, etc. Zu meinen potentiellen Kunden zählt u.a. auch mein ehemaliger Arbeitgeber, ich werde aber für mehrere Auftraggeber arbeiten. Am Servicetelefon sagte man mir, ich sei nicht versicherungspflichtig, solle aber einen Antrag auf Statusfeststellung ausfüllen. Dieser Antrag ist aber auch vom Auftraggeber auszufüllen, ich habe aber noch gar keinen, da ich mit der Kundenakquise erst anfange. Wer kann mir definitiv sagen, ob ich versicherungspflichtig bin bzw. wo muss ich meine Tätigkeit melden? Außerdem beziehe ich z.Zt. einen Existenzgründungszuschuss (bis 31.5.2010). Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Natalie,

der Vordruck V027 wird verwendet, wenn festgestellt werden soll, ob eine selbständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung, zum Beispiel Tätigkeit für einen Auftraggeber , vorliegt.

In Ihrem Fall ist die Verwendung des Vordruckes 027 angezeigt, weil sie auch Aufträge von ihrem ehemaligen Arbeitgeber erhalten werden.

Der Vordruck V020 beschreibt die Tätigkeit. Dieser Fragebogen dient dazu zu klären, ob eine selbständige Tätigkeit vorliegt, ggf. können Sie auch gleich von der Möglichkeit gebrauch machen, die Versicherungspflicht zu beantragen.

Der Vordruck V023 ist ein Auszug des Vordruckes V020 und beschreibt lediglich die Tätigkeit.

Da wir keine Detailkenntnisse haben, empfehlen wir Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

6 Antworten

Natalieam 12.01.2010 | 11:39
Vielen Dank für diese schnelle Antwort! Ich werde mich baldmöglichst an eine Beratungsstelle wenden. Viele Grüße!
Tschackaam 12.01.2010 | 11:26
Hallo Natalie, also die Statusfeststellung muss nicht unbedingt vom Auftraggeber mit beantragt werden! Ich rate Ihnen dringend den folgenden Bogen an die DRV-Bund in 10704 Berlin (Clearingstelle) zu schicken... V 027 (download über die DRV-Seite möglich-pdf) Wenn von dort der Bescheid kommt, dass Sie nicht der "Scheinselbständigkeit" unterliegen, wäre noch die Versicherungspflicht Kraft Gesetzes zu prüfen. (V020) hier kommt es tatsächlich auf Ihre möglichen Auftraggeber an und auf die jeweiligen Einnahmen derer. (5/6 Prüfung!) Vielleicht gehen Sie einfach in die nächste Beratungsstelle und die helfen Ihnen bei diesen ganzen Bögen und können auch etwas zur möglichen Beitragszahlung/Aufrechterhaltung Versicherungsschutz etc. erzählen. Da sind Sie immer auf der sicheren Seite. Viel Erfolg und freundliche Grüße Tschacka
MADRVam 12.01.2010 | 12:53
Hallo Natalie, keine Statusfeststellung sondern den V023 Festestellung der Versicherungspflicht f. Selbständige, der auch in der Beratungsstelle ausgefüllt werden kann. MfG
Tschackaam 12.01.2010 | 13:03
MADRV!!! (Mitarbeiter der DRV?) Nein, das ist m.E. falsch!!! Natalie schreibt, dass Sie auch für den ehemaligen AG tätig sein wird und da liegt häufig der Hase begraben!!! Hier ist eine Statusfeststellung sinnvoll! Natalie ist daher immer auf der richtigen/sicheren Seite, wenn sie den V 027 nimmt! Außerdem ist die Prüfung der VP grundsätzlich mit dem V 020 vorzunehmen und nicht mit dem V 023!!! Schon allein wegen der möglichen Antragspflichtversicherung! MfG Tschacka
Nataliueam 12.01.2010 | 13:32
Tja, jetzt bin ich doch etwas verunsichert. Am Servicetelefon der DRV sagte man mir, wie gesagt, ich solle V27 ausfüllen. Das Problem ist, dass ich die Fragen in beiden Formularen sowieso (noch) nicht wahrheitsgetreu beantworten kann, weil ich noch gar keine festen Kunden habe, wie soll ich da angeben, für wen ich wie viel arbeite? Ich hoffe, man kann mir wirklich in der Beratungsstelle Konkretes sagen...sehr verwirrend das Ganze, da gibt es mind. 3 Formulare, die alle den gleichen Zweck zu haben scheinen!
Tschackaam 12.01.2010 | 14:46
nochmals hallo natalie, das ist genau das, was ich meinte! Es sind tatsächlich sehr ähnliche Vordrucke, nur mit dem abschließenden Bescheid kommen unterschiedliche Ergebnisse raus. Die können Sie natürlich nicht wissen/erkennen, daher mein Tipp mit der Beratungsstelle. Aber bloß keine Panik davor. Dauert ca. ne Stunde das Gespräch und Sie sollten sich insofern vorbereiten, als dass Sie ein wenig zum geschätzten Einkommen sagen können und was genau Sie planen (nicht wissen)(Arbeitsweise/Arbeitsplatz/Auftraggeber) MfG Tschacka
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