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Rentenversicherung hat keine Beiträge erhalten

von Alana05.03.2007 | 22:07
2245 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich hatte heute bei meiner Rentenversicherung nachgefragt,das Jobcenter hat keine Beiträge an die Rentenversicherung überwiesen,obwohl das in meinen Bewilligungsbescheid stand.Dann hatte ich beim Jobcenter angerufen,dort wurde mir gesagt das sie die Beiträge für die Rentenversicherung gezahlt haben.Ich bekomme seit April 2006 ALG 2 und bis jetzt hat die Rentenversicherung keinen Cent erhalten.Woran kann das liegen und was kann ich tuen?Ich bin einmal umgezogen,hatte dies aber vergessen bei der Rentenversicherung anzugeben(meine Rentenversicherungsnummer ist aber die gleiche geblieben),kann das damit zusammenhängen?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 06.03.2007 | 14:42

Sehr geehrte Alana,

bitte seien Sie nicht beunruhigt. Wenn die Daten für 2006 noch nicht in Ihrem Rentenversicherungskonto angekommen sind, kann das viele Ursachen haben. Der Rentenversicherungsträger aktualisiert die Beitragskonten nicht täglich, sondern zu bestimmten Terminen. Immerhin hat die Rentenversicherung einen großen Bestand. Bis Ende März sollten die Daten für 2006 in Ihrem Versicherungsverlauf/Konto sichtbar gebucht sein. Fragen Sie einfach im April nochmal nach. Mit freundlichem Gruß

4 Antworten

Schadeam 06.03.2007 | 07:41
versuchen Sie alles entspannt zu sehen - das ganze ist wohl ein rein "technisches" Problem. Wenn Sie ALG II beziehen, sind Sie versicherungspflichtig, das steht ja auch in Ihrem Bescheid. Wahrscheinlich fließen auch die Beiträge zur Rentenversicherung aber das können Sie als Bürger nicht kontrollieren (brauchen Sie ja auch nicht). Wahrscheinlich haben Sie lediglich am Jahresende die "Jahresbescheinigung 2006" noch nicht bekommen, weil das "Hartz-Amt" entweder aus technischen oder anderen Gründen diese Meldung bislang noch nicht erstellt hat. Verlangen Sie doch einfach bei Ihrer nächsten Vorsprache eine entsprechende Bestätigung. PS: in meinem Landkreis sind noch nicht mal die Meldungen des Jahres 2005 im Rentenkonto, weil das Hartzamt die Technik nicht im Griff hat - das heißt aber nicht, dass die Leute nicht versichert sind.
Kenneram 06.03.2007 | 20:16
Lieber Experte, dass sieht leider in der Praxis ganz erheblich anders aus. Ich habe in 32 Dienstjahren noch nie so grottenschlechte und falsche RV-Meldungen gesehen, wie der ALGII-Zahlstellen. Ganz abgesehen davon, dass der Beitrag von "Schade" zutrifft und Meldungen für 2005 verschiedentlich bis heute noch nicht abgesetzt sind. Der neuste Knüller: Man meldet in 2007 für 2005, 2006 und 2007 monatlich 205 EUR. Ich wage erheblich zu bezweifeln, dass da die Beiträge zur RV jemals richtig abgeführt werden und wünschte mir eine flächendeckende Prüfung sehr. Auch schön: Beim Versicherten persönlich werden zu Unrecht entrichtete RV-Beiträge zurückgefordert oder nach Eintritt der Erwerbsminderung gemeldete ALGII-Zeiten werden im Konto storniert. Im Rahmen von Erstattungsansprüchen vom RV-Träger zurückgeforderte RV-Beiträge sind da noch die leichteren Fehler, weil für die Sachbearbeitung eine entsprechende Möglichkeit zu Information über die Rechtslage und Verfahrensweise besteht. Als Versicherter würde ich mir auch Sorgen machen!!!
Amadéam 06.03.2007 | 23:13
Hallo Alana, der Beitrag von „Kenner“ ist wirklich von einem Kenner verfasst. Die geschilderten Zustände sind mir aus einer optierenden Kommune, die mit der Durchführung von Hartz IV beauftragt ist, bestens bekannt. Es muss nicht Ihre Sorge sein, ob und in welcher Höhe die Rentenbeiträge beim Rentenversicherungsträger ankommen oder nicht. Es ist für Sie aber brandwichtig, dass Sie jederzeit belegen können, dass Sie Arbeitslosengeld II bezogen haben (Aufbewahrung der Bewilligungs- und Änderungsbescheide!!!). Damit können Sie Ihre Versicherungspflicht im Bedarfsfall nachweisen. Gehen Sie wie folgt vor: 1. Verlangen Sie von Ihrer ALG II-Stelle die Aushändigung einer Durchschrift der Jahresmeldung, die diese Stelle für die Zeit von April bis 31.12.2006 vornehmen muss. Überprüfen Sie diese Meldung! Pro Monat ALG II-Bezug müssen 400 EURO Entgelt (nicht der Beitrag!) bescheinigt sein. Neun volle Monate also insgesamt 3.600 EURO. 2. Fordern Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger gegen Ende April 2007 formlos einen Versicherungsverlauf an und prüfen, ob die Zeiten des ALG II-Bezuges für das Jahr im Versicherungsverlauf enthalten sind. 3. Im anschließend durchzuführenden Kontenklärungsverfahren können Sie ggf. fehlende Zeiten geltend machen. Das Anfordern eines Versicherungsverlaufs geht per Internet oder eines formlosen Schreibens. Beim Kontenklärungsverfahren können Sie kostenlos Hilfe bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers oder eines Versichertenältesten bzw. Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung erhalten (PRIVATE Versichertenberater und Rechtsbeistände sind kostenpflichtig!). Schauen Sie auf dieser Seite nach unter „Service“ Beratungsstellen. Wenn Sie Fragen haben, es besteht auch ein kostenloses Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung: Servicetelefon 0800 10 00 480 70 Wir sind auch telefonisch für Sie da! Nutzen Sie unser bundesweit kostenloses Service-Telefon – wir beantworten Ihnen Ihre Fragen. Sie erreichen die Deutsche Rentenversicherung bundesweit unter 0800-10 00 480 70 Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 19.30 Uhr Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr Kostenlos anrufen ist wirklich nicht teuer.
Alanaam 06.03.2007 | 22:26
Hallo, aber es kann nicht damit zusammenhängen,das ich meine neue Wohnanschrift noch nicht gemeldet hatte,das dadurch vielleicht keine Versicherungsbeiträge angekommen sind oder?
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