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Experten-Antwort

Rentenversicherung Minijob

von Marie21.03.2013 | 22:39
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9 Antworten

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Hallo, heute hat mich mein Arbeitgeber angerufen und mir mitgeteilt,dass ich von den 32 Euro,die ich diesen Monat durch meinen Minijob verdient hätte,nur noch um die 4 Euro ausgezahlt bekommen würde. Angeblich sollte der Grund dafür sein,dass neben der neuen Rentenregelung,die ja besagt,dass man nun 450 Euro verdienen kann,dafür aber 3,9 Prozent an die Rente abgibt,der Rest an den Staat gehe. Da ich leider die Buchhalterin noch nicht erreichen konnte,hoffe ich auf ein paar hilfreiche Antworten. Ich kann mir nicht vorstellen,was neben den 3,9 Prozent noch abgezogen werden könnten? Ich konnte auch nirgendwo etwas darüber lesen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marie,

bei geringfügigen Beschäftigungen, die ab 01.01.2013 neu aufgenommen werden, besteht jetzt Versicherungspflicht in der Rentenversicherung, sofern der Arbeitnehmer nicht beim Minijobarbeitgeber die Befreiung von der Versicherungspflicht schriftlich beantragt hat. Liegt der Arbeitsverdienst unter 175,00 €/mtl. wird der Arbeitnehmeranteil immer von diesem Betrag errechnet. Bei einem Beitragssatz von 18,9 % beträgt somit der gesamte Rentenversicherungsbeitrag 33,08 €.

Der Arbeitgeber zahlt immer 15 % vom tatsächlichen Verdienst. In diesem Fall 4,80 € (15 % von 32,00 €). Der Differenzbetrag zu 33,08 € beträgt 28,28 € und ist vom Arbeitnehmer zu tragen.

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8 Antworten

...am 22.03.2013 | 06:45
Wenn Sie diesen MiniJob bereits vor dem 01.01.2013 ausgeübt haben und nach wie vor unter 400 Euro verdiensen, bleibt dieser Job für Sie rentenversicherungsfrei.
KSCam 21.03.2013 | 23:43
Ja das kommt hin und hängt damit zusammen, dass beim Minijob,wenn er versichert ist, mindestens aus 175 € Beiträge gezählt werden müssen. Rechnen Sie also 18,9% von 175 € aus- das muss insgesamt gezahlt werden. Der AG übernimmt 15%aus Ihrem Lohn, das sind 4,80 €, den Rest zahlen Sie. Da bleibt von den 32 € nicht mehr viel übrig. Außer Sie lassen sich befreien und sind halt nicht rentenversichert.
Manuam 22.03.2013 | 10:48
Hallo Marie, könnte es sein, dass es sich um eine Nachzahlung für Januar und Februar 2013 handelt? Haben Sie in diesen beiden Monaten mehr als 400,00 Euro verdient? Die Änderungen sind ja zum 01.01.2013 in Kraft getreten. Haben Sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen; soweit ich weiß, gab es hierfür eine Frist. freundliche Grüße
Manuam 22.03.2013 | 12:39
Oh. das wußte ich auch nicht. Dann sollte man immer sehen, dass man miind. 175,-- € verdient. freundliche Grüße
Gigiam 22.03.2013 | 13:16
Das ist aber nicht neu. Das gab es vor dem 1.1.2013 auch schon. Gigi
Manuam 22.03.2013 | 14:01
Oh. das wußte ich auch nicht. Dann sollte man immer sehen, dass man miind. 175,-- € verdient.
Das ist aber nicht neu. Das gab es vor dem 1.1.2013 auch schon. Gigi
Die Frage hatte sich bei mir nie gestellt, da ich immer über dem Mindestverdienst gelegen habe. Wie Du siehst, wissen/wußten es halt nicht alle. freundliche Grüße
Marieam 22.03.2013 | 19:16
Vielen Dank für Ihre Antworten. Also ich habe noch einen zweiten Minijob,habe aber in diesem diesen Monat 268,50 Euro verdient,bin also mit beiden Jobs nicht über 400 Euro gekommen. Ebenso wie in den Monaten Januar und Februar. Das finde ich ja interessant,dass mit den 175 Euro wusste ich auch gar nicht,hatte überall nur eben von gelesen,dass 3,9 Prozent an die Rente gehen.
Feliam 25.03.2013 | 11:10
Wenn Sie beide Minijobs schon im Jahr 2012 gehabt haben und in diesem Jahr das Gehalt insgesamt unter 400 Euro im Monat geblieben ist, darf der Arbeitgeber weiterhin Ihren eigenen Beitragsanteil nicht einbehalten, es sei denn, Sie haben aktiv diese eigene "Zuzahlung" beantragt. Die "neue" Versicherungspflicht, d.h. dass Sie die 3,9% mit einzahlen müssen, tritt nur bei einer Erhöhung Ihres Verdienstes auf über 400 Euro ein.
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