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Experten-Antwort

Rentenversicherung nach der Bundeswehr als Student

von Patrick Rudolph11.02.2011 | 12:00
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3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren. Ich werde demnächst aus der Bundeswehr ausscheiden. Ich bin SaZ 12 und werde für diese Zeit in der GRV nachversichert. Für die Zeit der Übergangsgebührnisse, werde ich nicht nachversichert. Ich habe ein Studium begonnen und werde während der gesamten Anspruchzeit für Übergangsgebührnisse Student sein. Wie verhält es sich mit der GRV? Ich habe einen Riestervertrag und der setzt meines Wissens Zahlungen in die GRV voraus. Als Student habe ich keine Einkommen (nur die Versorgungsleistungen des Bundes). Wie muss ich vorgehen, um die Voraussetzungen zum Riestern zu behalten und während des Studiums keine Nachteile in der GRV zu erlangen? Besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der GRV und wonach richtet sich dann der Beitrag? Mit freundlichen Grüßen Patrick Rudolph

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bezüglich der Aufrechterhaltung der Riester-Voraussetzungen verweise ich auf den Beitrag von Luisa.

Soweit die Nachversicherung betroffen ist, stimme ich den Ausführungen von RFn zu.

Im Hinblick auf das Hochschulstudium (auch Fachhochschule) gilt jedoch Folgendes: Bis zu 8 Jahren Studienzeit finden bei der Wartezeit von 35 Jahren Berücksichtigung. Studienzeiten werden jedoch nicht mehr bewertet. Eine Bewertung erfolgt nur noch für Zeiten der Fachschulausbildung und für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen.

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2 Antworten

RFn am 11.02.2011 | 13:04
Der Sachverhalt ist nicht ganz einfach. In aller Kürze: Meines Wissens erfolgt zuerst eine "aufgeschobene Nachversicherung". Erst wenn der erste Pflichtbeitrag aus einer abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit in das Versicherungskonto eingegangen sind, erfolgt die entgültige Nachversicherung, d.h., der ehemalige Dienstherr überweist die Beiträge an die DRV und die entsprechenden Entgelte werden in das Versicherungskonto aufgenommen. Der Sinn: Falls Sie unmittelbar nach dem Studium Beamter werden (z.B. als Jurist, Lehrer...), wird die Zeit beim Bund der Beamtenzeit zugerechnet und später Bestandteil der Altersbezüge. Sollten Sie unmittelbar nach dem Studium (Pflicht-)Mitglied in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung werden, könnte die Nachversicherung dort vorgenommen werden (das weiss ich aber nicht genau). In diesem Fall muss rechtzeitig vor der Aufnahme der Tätigkeit ein Antrag auf die Befreiung von der Versicherungspflicht bei der DRV gestellt werden. Diese Befreiung wirkt erst ab Antragsdatum. Aber erkundigen Sie sich genauer, wenn es in einigen Jahren bei Ihnen aktuell wird, bei einer Vorsprache in einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Abgeschlossene Studienzeiten sind Anrechnungszeiten, die für die Erfüllung der Wartezeiten für vorgezogene Altersrenten gelten. Eine begrenzte Bewertung mit Entgeltpunkten erfolgt aber nur für Fachschulstudium. Freiwillige Beiträge können Sie während des Studiums einzahlen. Monatlicher Mindestbeitrag gegenwärtig 79,60 EUR. Das Antragsformular ist der Vordruck V060.
Luisaam 11.02.2011 | 14:09
Um die Zulage zu erhalten, müssen allerdings PFLICHT-Beiträge an die DRV gezahlt werden, freiwillige Beiträge reichen daher nicht aus. Mein Vorschlag wäre daher einen Minijob (Verdienst bis zu 400 EUR) aufzunehmen und aufstocken (d.h. 4,9 % des Verdienstes an die RV zahlen), das wär ein Pflichtbeitrag
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