Bezüglich der Aufrechterhaltung der Riester-Voraussetzungen verweise ich auf den Beitrag von Luisa.
Soweit die Nachversicherung betroffen ist, stimme ich den Ausführungen von RFn zu.
Im Hinblick auf das Hochschulstudium (auch Fachhochschule) gilt jedoch Folgendes: Bis zu 8 Jahren Studienzeit finden bei der Wartezeit von 35 Jahren Berücksichtigung. Studienzeiten werden jedoch nicht mehr bewertet. Eine Bewertung erfolgt nur noch für Zeiten der Fachschulausbildung und für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen.