Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenversicherung Studentin

von J.07.10.2016 | 14:16
1965 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag. Ich bin Studentin und arbeite nebenbei freiberuflich als Logopädin. 2015 musste ich noch keine Rentenversicherung zahlen, da mein Einkommen zu gering war. Jetzt habe ich ein Schreiben erhalten, indem steht, dass mein Versicherungsverhältniss geprüft werden soll. Mein Einkommen ist nicht regelmäßig allerdings übersteigt es jetzt 2016 die Grenze von 450€ regelmäßig. Nun soll ich angeben seit wann mein monatliches Einkommen den Betrag von 450€ überschreitet, was sich nicht so einfach sagen lässt, da ich kein regelmäßiges Einkommen habe und es sein kann, dass ich einen Monat nichts habe und im folgenden Monat dann jedoch eine große Summe. Welches Datum muss ich angeben und werden die Beiträge demnach auch rückwirkend eingefordert?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

da über das laufende Arbeitseinkommen noch kein Einkommensteuerbescheid vorliegen kann, haben Versicherte ggfs. dieses Arbeitseinkommen durch geeignete Unterlagen mit einer Prognose zu belegen.

Folgende Unterlagen kommen - unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Vorschriften - dafür in Betracht:

- Bescheinigungen des Steuerberaters über das laufende Arbeitseinkommen des gesamten Veranlagungsjahres.

- Eigene gewissenhafte Schätzungen des Arbeitseinkommens durch den Versicherten, die gegebenenfalls durch geeignete Unterlagen (zum Beispiel betriebswirtschaftliche Auswertungen) zu belegen sind.

Bitte geben Sie möglichst das Datum an, an dem sie erstmals mit Ihrem Einkommen die 450,- Euro überschritten haben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

W*lfgangam 08.10.2016 | 14:37
Hallo J. dann wäre 2016 ja bereits geklärt :-) > Nun soll ich angeben seit wann mein monatliches Einkommen den Betrag von 450€ überschreitet, was sich nicht so einfach sagen lässt, da ich kein regelmäßiges Einkommen habe und es sein kann, dass ich einen Monat nichts habe und im folgenden Monat dann jedoch eine große Summe. Sie werden doch Aufzeichnungen haben/Kontoeingänge, die das auch für das/die abgelaufene(n) Jahr belegen können?! > Welches Datum muss ich angeben und werden die Beiträge demnach auch rückwirkend eingefordert? Sie bleiben auch weiterhin versicherungsfrei, wenn die Tätigkeit als Logopädin bereits von dem 01.04.2012 begonnen hat. Andernfalls/Tätigkeit ab 01.04.2012 sind Sie bereits mit dem ersten Monat des Überschreitens der 450-EUR-Grenze als versicherungspflichtig einzustufen. Wie das dann bei schwankenden Einkünften über/unter 450 EUR/Monat ist, wird Ihnen hier mit Expertenrat sicher noch mitgeteilt. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026