Hallo,
da über das laufende Arbeitseinkommen noch kein Einkommensteuerbescheid vorliegen kann, haben Versicherte ggfs. dieses Arbeitseinkommen durch geeignete Unterlagen mit einer Prognose zu belegen.
Folgende Unterlagen kommen - unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Vorschriften - dafür in Betracht:
- Bescheinigungen des Steuerberaters über das laufende Arbeitseinkommen des gesamten Veranlagungsjahres.
- Eigene gewissenhafte Schätzungen des Arbeitseinkommens durch den Versicherten, die gegebenenfalls durch geeignete Unterlagen (zum Beispiel betriebswirtschaftliche Auswertungen) zu belegen sind.
Bitte geben Sie möglichst das Datum an, an dem sie erstmals mit Ihrem Einkommen die 450,- Euro überschritten haben.