Hallo,
wir verweisen allgemein auf die Broschüre unter dem nachfolgenden LINK:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/01_leben_und_arbeiten_in_europa.pdf?__blob=publicationFile&v=17
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten und Deutsche können sich – auch wenn sie im Ausland wohnen – regelmäßig freiwillig versichern. Für sie entfällt aus diesem Grund die Möglichkeit, sich die Beiträge erstatten zu lassen. Bitte lesen Sie das Kapitel „In Deutschland freiwilliges Mitglied sein“.
Beachten Sie auch, dass nach dem Europarecht auch die Versicherungszeiten in anderen Mitglied-staaten angerechnet werden.