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Rentenversicherung zurück

von Daniel-Virgiliu27.06.2016 | 13:52
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Unsere Namen sind Daniel-Virgiliu Ionas und Iulia Mihaela Vaideanu und wir sind aus Rumänien. Zwischen 07.May.2012 und 30.April.2013 arbeiteten wir als Ingenieure in Hamburg, für den Germanischen Lloyd (heute, DNV-GL). Während dieser Zeit trugen wir zum deutschen Pensionsfonds entsprechend (bitte den Anhang sehen). Wie ich weiß, weil die Beitragszeit kürzer als ein Jahr ist, können wir nicht in der Lage sein, jede Rente Rückkehr gewährt werden. Bitte lassen Sie uns wissen, was die Optionen sind: 1. die Pensionskassen wieder (zurück) zu haben 2. die Mittel an die rumänische Rentenfonds Verwaltung zu übertragen Wir freundlich bitten um Klarstellung. Vielen Dank !

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

wir verweisen allgemein auf die Broschüre unter dem nachfolgenden LINK:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/01_leben_und_arbeiten_in_europa.pdf?__blob=publicationFile&v=17

Staatsangehörige der Mitgliedstaaten und Deutsche können sich – auch wenn sie im Ausland wohnen – regelmäßig freiwillig versichern. Für sie entfällt aus diesem Grund die Möglichkeit, sich die Beiträge erstatten zu lassen. Bitte lesen Sie das Kapitel „In Deutschland freiwilliges Mitglied sein“.

Beachten Sie auch, dass nach dem Europarecht auch die Versicherungszeiten in anderen Mitglied-staaten angerechnet werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

W*lfgangam 27.06.2016 | 19:10
Hallo Daniel-Virgiliu, als rum. Staatsangehörige sind Sie Bürger eines EU-Lands, eine Beitragserstattung ist daher ausgeschlossen. Die Zeiten in D werden später mal (auch wenn nur kurz) zu einem (kleinen) deutschen Rentenanspruch führen. Eine Übertragung ins rum. Rentensystem ist nicht möglich. Zudem beträgt die Beitragszeit genau 12 Monate/1 Jahr, die Rentenversicherung in D rechnet in Monaten - angefangene Monate zählen als ganze Monate. Gruß w. PS: Ihren Anhang sehen wir hier nicht. Hier geht nur Text, Datei-Anhänge sind nicht möglich.
Daniel-Virgiliuam 27.06.2016 | 22:27
Also, soweit ich es verstehe, ist es Geld verloren?
Daniel-Virgiliuam 27.06.2016 | 22:32
Leider sieht habe ich nicht bemerkt - so, bedeutet dies in der Tat haben wir 12 Monate beigetragen? Der Monat Mai 2012, zählt als einen ganzen Monat? Bist du sicher ?
galwienam 28.06.2016 | 13:36
hier gibt es auch eine schönes Infoheft dazu: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
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