Hallo Wisker,
unter dem von Ihnen angegebenen Link:
http://www.deutschebkk.de/arbeitgeber/sozialversicherung/zahlstellenverfahren/maschinelles-zahlstellen-meldeverfahren.html habe ich auch folgende Aussage unter dem Stichwort „Identifikationsmerkmal“ gefunden.
„Ab dem 1. Januar 2012 ist neben der Krankenversichertennummer (KVNR) der zuständigen Krankenkasse auch die Rentenversicherungsnummer (VSNR) als Identifikationsmerkmal zugelassen.“ Dies deckt sich auch mit den Aussagen, wie sie z. B. „Kraetzer“ tätigt.
Abgesehen, dass ich hier keinen Widerspruch erkennen kann, bitten wird Sie Fragen hierzu am besten direkt mit der betreffenden Krankenkasse direkt abzuklären. Eventuell helfen Ihnen aber auch die Links, die Ihnen von den anderen Forumsteilnehmer genannt wurden weiter.