Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

rentenversicherungspflicht

von Fahrlehrer07.03.2013 | 18:33
1582 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
hallo, ich bin jetzt 52 jahre und es geht um die frage der rentenversicherungspflicht. bisher habe ich privat vorgesorgt, lese aber jetztz, das lehrer (ich bin fahrlehrer) auch rückwirkend rentenversicherungspflichtig sind, selbst wenn sie privat vorgesorgt haben. weiß jemand wie sich das verhält? danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Selbständig tätige Fahrlehrer sind grundsätzlich nach § 2 SGB VI versicherungspflichtig, wenn sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen (mehr als geringfügigen) versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.

Bitte setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Mitleseram 08.03.2013 | 07:32
Es verhält sich so, das die Rentenversicherung Pflichtbeiträge für alle noch nicht verjährten Zeiträume nachträglich erhebt, wobei die Beitragshöhe entweder dem jeweils gültigen Regelbeitrag entspricht oder auf Antrag "einkommensgerecht" anhand ihrer Steuerbescheide berechnet wird. Sollten Sie jedoch einen oder mehrere Angestellte beschäftigen, deren Gesamtgehalt die jeweilige Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, dann sind Sie aufgrund der dann vorhandenen Arbeitgebereigenschaft versicherungsfrei.
Fahrlehreram 08.03.2013 | 10:00
Hallo, erst mal danke. Möchte gerne wissen, ob es reicht, wenn ich die Ehefrau für 500 Euro brutto beschäftige?! Oder ob u.U. von einer Scheinbeschäftigung ausgegangen wird. Habe meine Frau über dem Geringfügigkeitssatz seit 1996 beschäftigt wegen der Krankenversicherung für sie und die Kinder
Mitleseram 08.03.2013 | 10:28
Die Beschäftigung eines Arbeitnehmers mit 500 EUR brutto ist völlig ausreichend. Der Arbeitnehmer kann selbstverständlich auch die Ehefrau sein. Wenn es sich bei der Ehegattenbeschäftigung um ein "Scheinarbeitsverhältnis" handeln würde, hätten sie dies entweder bereits bei der Anmeldung durch die zuständige Einzugsstelle (= gesetzliche Krankenkasse) oder bei den anschliessenden Betriebsprüfungen (finden alle vier Jahre statt) bereits erfahren. Dies schliesst zwar eine Änderung aufgrund einer Nachprüfung für die Zukunft nicht aus, aber für die Vergangenheit können Sie sich immer auf den Vertrauensschutz berufen. Im Zweifelsfall würde ich bei der zuständigen Stelle anrufen, die bei Ihnen die letzte Betriebsprüfung durchgeführt hat, und mir von dort eine entsprechende Bestätigung zukommen lassen.
Fahrlehreram 08.03.2013 | 10:46
ich bedanke mich recht herzlich puuuuh
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026