Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

rentenversicherungspflicht

von Fahrlehrer07.03.2013 | 18:33
1577 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
hallo, ich bin jetzt 52 jahre und es geht um die frage der rentenversicherungspflicht. bisher habe ich privat vorgesorgt, lese aber jetztz, das lehrer (ich bin fahrlehrer) auch rückwirkend rentenversicherungspflichtig sind, selbst wenn sie privat vorgesorgt haben. weiß jemand wie sich das verhält? danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Selbständig tätige Fahrlehrer sind grundsätzlich nach § 2 SGB VI versicherungspflichtig, wenn sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen (mehr als geringfügigen) versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.

Bitte setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Mitleseram 08.03.2013 | 07:32
Es verhält sich so, das die Rentenversicherung Pflichtbeiträge für alle noch nicht verjährten Zeiträume nachträglich erhebt, wobei die Beitragshöhe entweder dem jeweils gültigen Regelbeitrag entspricht oder auf Antrag "einkommensgerecht" anhand ihrer Steuerbescheide berechnet wird. Sollten Sie jedoch einen oder mehrere Angestellte beschäftigen, deren Gesamtgehalt die jeweilige Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, dann sind Sie aufgrund der dann vorhandenen Arbeitgebereigenschaft versicherungsfrei.
Fahrlehreram 08.03.2013 | 10:00
Hallo, erst mal danke. Möchte gerne wissen, ob es reicht, wenn ich die Ehefrau für 500 Euro brutto beschäftige?! Oder ob u.U. von einer Scheinbeschäftigung ausgegangen wird. Habe meine Frau über dem Geringfügigkeitssatz seit 1996 beschäftigt wegen der Krankenversicherung für sie und die Kinder
Mitleseram 08.03.2013 | 10:28
Die Beschäftigung eines Arbeitnehmers mit 500 EUR brutto ist völlig ausreichend. Der Arbeitnehmer kann selbstverständlich auch die Ehefrau sein. Wenn es sich bei der Ehegattenbeschäftigung um ein "Scheinarbeitsverhältnis" handeln würde, hätten sie dies entweder bereits bei der Anmeldung durch die zuständige Einzugsstelle (= gesetzliche Krankenkasse) oder bei den anschliessenden Betriebsprüfungen (finden alle vier Jahre statt) bereits erfahren. Dies schliesst zwar eine Änderung aufgrund einer Nachprüfung für die Zukunft nicht aus, aber für die Vergangenheit können Sie sich immer auf den Vertrauensschutz berufen. Im Zweifelsfall würde ich bei der zuständigen Stelle anrufen, die bei Ihnen die letzte Betriebsprüfung durchgeführt hat, und mir von dort eine entsprechende Bestätigung zukommen lassen.
Fahrlehreram 08.03.2013 | 10:46
ich bedanke mich recht herzlich puuuuh
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026