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Experten-Antwort

Rentenversicherungspflicht als Dozent oder Geringfügigkeit?

von FlipChart20.04.2021 | 10:02
108 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe im Jahr 2020 seit Juli an insgesamt 8 Tagen in unregelmäßiger Folge eine Dozententätigkeit ausgeübt. Dabei erzielte ich folgende Bruttoeinnahmen: 7.9.2020: 310 Euro 23.9.2020: 41 Euro 4.11.2020: 512 Euro 29.12.2020: 555 Euro Insgesamt also 1418 Euro. Weitere Einkommen hatte ich 2020 nicht. Unterliegen diese Einnahmen der Rentenversicherungspflicht oder greift hier eine Geringfügikeitsgrenze?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo FlipChart,

als Dozent können Sie versicherungspflichtig im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses sein oder auch selbständig tätig sein.

Unabhängig davon liegt bei einem monatlichen Einkommen von unter 450 EUR Geringfügigkeit und somit Versicherungsfreiheit vor.

Es sieht somit danach aus, daß Sie in 2020 geringfügig tätig waren.

Wir empfehlen Ihnen, sich unter Angabe Ihrer Rentenversicherungsnummer für detaillierte Anfragen an Ihren Rentenversicherungsträger zu wenden, da dieser auch Einblick in Ihr Versicherungskonto hat.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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