Hallo Ratsuchende,
wenn Sie nicht regelmäßig über 450 EUR verdienen, sind sie in den Monaten, in denen Sie unter dieser Einkommensgrenze liegen nicht versicherungspflichtig. Bei der Festlegung, welchen Rentenversicherungsbeitrag Sie zu leisten haben, sind die Angaben entscheidend, die sich aus dem Steuerbescheid ergeben (Jahreseinkünfte aus selbständiger Tätigkeit geteilt durch die Anzahl der Beschäftigungsmonate). Sollte noch keine Steuererklärung abgegeben worden sein, werden zunächst Ihre Angaben oder die des Steuerberaters in Form einer vorausschauenden Beurteilung herangezogen und dann nach Erhalt des Steuerbescheids erneut überprüft. Bei Abweichungen werden dann die Beiträge angepasst. Es ist dabei auch zulässig, dass Sie Angaben über die monatlichen Verdienste
Grds. können Sie im Jahr zweimal den Betrag von 450 EUR um das Doppelte überschreiten. Eine Tätigkeit muss natürlich nicht 12 Mon. im Jahr ausgeübt werden.