Wie Sie selbst schon festgestellt haben, erhalten Sie bei einer nicht erwerbsmäßig ausgeübten Pflegetätigkeit, von der Pflegekasse Pflichtbeiträge in ihr Rentenkonto gezahlt. Diese stellen vollwertige Beiträge dar und schützen Sie auch gegen das Risiko der Erwerbsminderung. Sie müssen sich lediglich bei der Pflegekasse Ihres Vaters als nicht erwerbsmäßige Pflegekraft anmelden.